Fachinformation

Neues zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / Gendiagnostik

Hier finden Sie aktuelle und ältere Meldungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / Gendiagnostik, die den Verlauf der Debatten widerspiegeln.

  1. 2024

  2. Bluttest

    02.10.24: Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests“

    Am Mittwoch, 09.10.24 veranstaltet der Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages von 15.00 bis 16.30 Uhr eine Öffentliche Anhörung zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums (Bundestagsdrucksache 20/10515)“. Dies teilte die Pressestelle des Bundestages am 02.10.24 mit.

    Die Anhörung wird live im Internet auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen und ist danach online abrufbar, ebenso alle zugehörigen Drucksachen.

    Weitere Informationen:

    Anhörung zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests“ Mitteilung Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit Sachverständigenliste und Stellungnahmen

  3. 2023

  4. 22.08.23 IMABE-Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“

    Schwangere sehen sich nach einem pränatalen Test plötzlich vor der Situation, über Leben und Tod ihres Kindes entscheiden zu müssen. Im Interview mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 01.08.23 erläutert Holm Schneider, Professor für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Erlangen, was Eltern in solchen Momenten benötigen.

    Der Spezialist für angeborene genetische Erkrankungen und Pflegevater eines Kindes mit Behinderung erklärt, warum Kinder mit Down-Syndrom zwar ein Extra-Chromosom haben, aber nicht zwangsläufig krank sind.

    Weitere Informationen:

    Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“ IMABE 01.08.23

  5. 24.05.23: Vortrag zum Würdebegriff des Grundgesetzes

    Der Ex-Präsident des Bundesverwaltungsgericht Klaus Rennert reflektierte auf der 146. Generalversammlung des Unitas-Verbandes am 20.05.23 in seinem Festvortrag den Würdebegriff des Grundgesetzes. Demnach ist weder die verbrauchende Embryonenforschung noch die Zeugung von Designer-Babies mit der Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes vereinbar.

    Über die Ausführungen von Rennert berichtete ausführlich die Tagespost in einem Beitrag vom 23.05.23. Bei dem Vortrag ging es um verschiedene ethische Fragen von Lebensanfang bis Lebensende im Lichte von Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes.

    Weitere Informationen:

    „Das Leben als Mensch beginnt nicht erst mit der Geburt“ Die Tagespost 23.05.23

  6. Großbritannien

    20.05.23: Großbritannien: Erste Kinder mit Erbgut von drei Menschen geboren

    In Großbritannien sind erstmals Babys zur Welt gekommen, die das Erbgut von drei Menschen in sich tragen. Dies berichtete das Aerzteblatt online am 10.05.23.

    Demnach waren die Kinder mit einem speziellen In-Vitro-Verfahren gezeugt worden, bei dem eine sogenannte Mitochondrien-Austauschtherapie (Mitochondrial Replacement Therapy) angewandt wurde, um Defekte der Mitochondrien-DNA der Mutter nicht an das Kind zu vererben. Konkret seien laut Embryology Authority (HFEA) bereits „eine kleine Zahl“ so gezeugter Kinder geboren worden.

    Weitere Informationen:

    Erste Babys in Großbritannien mit Erbgut von drei Menschen geboren Aerzteblatt.de 10.05.23

  7. 05.05.23: Fachtagung zu Genom-Editing: Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben

    Im März 2023 gab es das dritte „Summit on Human Genome Editing“ im Londoner Francis-Crick-Institute. Dabei nahmen 400 Wissenschaftler, Bioethiker sowie Patienten- und Interessenvertreter teil. Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben, so das Fazit in einem Abschlussdokument.

    Über die Fachveranstaltung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 04.05.23.

    Weitere Informationen:

    Experten zu Genom-Editing: Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben IMABE 04.05.23

  8. BVL Fachtagung 2023

    23.03.23: BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben am 22.04.23

    Zum Auftakt der „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Samstag, den 22.04.2023 von 12:00 bis 16:30 Uhr in Osnabrück eine Festakademie bzw. Fachtagung zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker.

    Das Thema lautet: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

    Besetzt ist die Veranstaltung wie immer mit hochkarätigen Fachleuten. Im Anschluss an die Fachtagung gibt es ab 17:00 Uhr einen Ökumenischen Gottesdienst zur offiziellen Eröffnung der Woche für das Leben im Dom.

    Weitere Informationen

    » Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 22.04.23

    » Mehr zur Woche für das Leben 2023

  9. USA

    27.02.23: USA: Kritik an Umfrage zu Gencheck zur vorgeburtlichen Auswahl des „intelligentesten Kindes“

    Eine in Amerika durchgeführte Umfrage zum Thema genetische Optimierung sorgt für Zündstoff. Konkret geht es um den überraschend hohen Zuspruch bei einer Befragung unter 6.800 US-Amerikanern, ein hypothetisches genetisches Screening-Verfahren anzuwenden, um die Bildungschancen für ihr zukünftiges Kind zu erhöhen.

    Über die im Fachmagazin Science veröffentlichten Ergebnisse berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik IMABE am 15.02.23. Demnach sprechen Kritiker von unsauberer Befragungsmethode und „Science-Fiction-Szenario“. Ethische Fragestellungen seien in der publizierten Umfrage ausgeklammert worden.

    Weitere Informationen:

    Gencheck soll ‚intelligentestes Kind‘ auswählen IMABE 15.02.23

  10. 2022

  11. Großbritannien

    21.12.22: Großbritannien startet Forschungsprogramm zur Erbgutanalyse von Neugeborenen

    Die britische Regierung hat ein fragwürdiges großangelegtes Forschungsprogramm angekündigt. Konkret soll dabei das Erbgut von 100.000 Neugeborenen analysiert werden für eine bessere Diagnostik und zur späteren Behandlung von Erbkrankheiten.

    Dies berichtete das Ärzteblatt online am 13.12.22. Laut den britischen Gesundheitsbehörden sei dies die größte derartige Studie weltweit.

    Großbritannien startet großangelegte Genomsequenzierung Aerzteblatt.de 13.12.22

  12. Bluttest

    12.12.22: Preisgekrönte TV-Dokumentation über vorgeburtliche Bluttests und die Folgen

    In Deutschland werden seit 1. Juli 2022 die Kosten für pränatale Bluttests auf Trisomie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Eine mit dem Film- und Fernsehpreis des Hartmannbundes gekrönte TV-Dokumentation beleuchtet die Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests. Darin geht es u.a. um die Frage, welche Auswirkungen diese Testergebnisse auf schwangere Frauen haben, in welche Dilemmata Paare schlittern und wo ihnen Hilfe versagt bleibt.

    Über die Dokumentation berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.12.22 in der Rubrik „Bioethik aktuell“.

    Weitere Informationen:

    Pränatale Diagnostik: Preisgekrönte TV-Dokumentation zeigt Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests auf IMABE 05.12.22

  13. Kongress Leben.Würde 2022

    13.10.22: Erinnerung: Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ vom 21. bis 23. Oktober 2022 in Schwäbisch Gmünd

    Vom 21. bis 23. Oktober findet in Schwäbisch Gmünd im Haus Schönblick der größte bundesweite Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ statt. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht (BVL).

    Bei dem Kongress gibt es hochkarätige Vorträge und Workshops zu zahlreichen Lebensrechtsthemen. Laut dem Veranstalter soll der Kongress auch dazu dienen, Lebensrechtler besser zu vernetzen und Tipps zu geben, wie Interessierte „in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können“.

    Zum Inhalt: „Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt,100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Unser breit aufgestellter, ökumenischer Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.“

    Laut BVL haben sich bereits mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Seien auch Sie dabei!

    » Mehr Infos und zur Anmeldung zum Lebensrechts-Kongress 2022

  14. 06.09.22: Neue Studie zu pränatalem Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet

    Der seit einigen Jahren verfügbare Bluttest für Schwangere auf die erblichen Erkrankungen Trisomie 21, 18 und 13 des Ungeborenen steht weiter in der Kritik. So entpuppt sich der Test u.a. als ungenau. Eine neue Studie bestätigt nun die Verunsicherung der Eltern durch den Test. Über die Studie berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.09.22.

    Konkret befasst sich die Autorin der Studie mit der Regelung und Finanzierung von pränatalen Screening- und diagnostischen Untersuchungen auf fetale Anomalien in ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Norwegen und Italien).

    Pränataler Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet IMABE 05.09.22

  15. Marsch für das Leben am 17.09.22 in Berlin

    23.07.2022: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

    Am Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

    Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

    » Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.

  16. P. Cullen

    04.07.22: Ab 01.07.22 Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

    Ab 01. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie bei Schwangeren Kassenleistung. Im „Interview des Tages“ mit radio horeb am selben Tag sprach Professor Dr. Paul Cullen, 1. Vorsitzender von Ärzten für das Leben e.V. über die Bedeutung und Folgen der Entscheidung.

    Zudem gab es einen kritischen Beitrag zum selben Thema in der katholischen „Tagespost“ vom 04.07.22.

    Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung radio horeb 01.07.22

    „Ärzte für das Leben“ kritisieren kostenfreie vorgeburtliche Gentests Wenn nicht-invasive Pränataltests als Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft würden, sei dies „ethisch bedenklich“, so der Mediziner Paul Cullen. Die Tagespost 04.07.22

  17. Logo Ärzte für das Leben e.V.

    PM: 16.06.22: „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“ – Ärzte für das Leben e.V. rufen zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung auf

    „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“ – Ärzte für das Leben e.V. rufen zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung auf von Michael Kiworr und Paul Cullen für die Ärzte f

    Ärzte für das Leben e.V. mahnen Kolleginnen und Kollegen daher zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung.

    Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Umgang mit nicht-invasive Pränataltests (NIPT)

  18. BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“ am 30.04.2022 : „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?"

    18.03.22: BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“ am 30.04.2022: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

    Im Rahmen der ökumenischen „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 30.04.2022 eine Fachtagung zum Thema: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“.

    Die Veranstaltung findet statt on 13:00 bis 17:00 Uhr, „Alte Börse“ Naschmarkt 2, in 04109 Leipzig und wird online übertragen.

    ReferentInnen sind: – Prof. Sören Hoffmann (Lehrstuhl Philosophie/Ethik Fernuniversität Hagen) zum Thema „Die blasse Brut des Übermenschen“ – Susanne Hartfiel (Sozialwissenschaftlerin/Sozialpädagogin Bremen) zum Thema „Transhumanismus: Neuerfindung des Menschen im 21. Jahrhundert“ – Prof. Dr. med. Paul Cullen (Innere Medizin/Infektiologie Universität Münster) zu „Die Geschichte des Transhumanismus“

    » Ausführliches Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 30.04.22: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

  19. 20.02.22: Embryonen-Selektion: Gencheck soll „gesündestes Kind“ auswählen

    Das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik(IMABE) berichtete am 11.02.22 in einem lesenswerten Beitrag über die höchst umstrittene Verwendung des sog. Polygenetischen Risikoscores (PRS) beim Embryoscreening im Rahmen einer künstlichen Befruchtung.

    Konkret geht es dabei um einen Screening-Test, der angeben soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Kind später multifaktorielle Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck oder Brustkrebs bekommt.

    Selektion von Embryonen: Gencheck soll „gesündestes Kind“ auswählen IMABE 11.02.22

  20. 2021

  21. BVL-Tagung zum Thema Reproduktionsmedizin am 17.09.21 in Berlin

    17.09.21: Bericht zur BVL-Fachtagung zum Thema Reproduktionsmedizin

    „Großer technischer Aufwand, hohe Belastungen, geringe Baby-Take-Home-Rate“ Die gerade zu Ende gegangene Fachtagung des Bundesverban

    Die Fachtagung „Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am 17.09.21 beschäftigte sich aus theologischer, ethischer und gesetzlicher Perspektive detailliert mit der Reproduktionsmedizin.

    Die Online-Fachtagung fand im Vorfeld des Marsches für das Leben am morgigen Samstag, dem 18.09.2021, in Berlin statt.

    » Zum Bericht zur BVL-Fachtagung Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“

  22. BVL-Fachtagung „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ am17.09.2021 in Berlin

    14.07.21: Einladung zur BVL-Fachtagung „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ am 17.09.2021 in Berlin

    Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) veranstaltet am 17.09.21, am Vortag des „Marsch für das Leben“ in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“

    Es referieren: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg zum Thema „Zwecklos, aber sinnvoll. Menschsein zwischen Geschenk und Produkt“, Mag. Susanne Kummer zu „Ein Kind um jeden Preis? Ethische Fragen der Reproduktionsmedizin“ sowie Prof. Dr. med. Paul Cullen über „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Ist die Gesetzgebung noch zeitgemäß?“

    Die Fachtagung wird auch live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.

    » Mehr zum Programm und zur Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 17.09.21

  23. PDF

    27.05.21: Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik – Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in seiner Sitzung

    Vor dem Hintergrund der Debatte um nicht-invasive vorgeburtliche Diagnostik als Kassenleistung und einem Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Versichterteninformationen haben Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) am 27.05.21 einen offenen Brief an den Ausschussvorsitzenden versandt.

    Darin äußern ÄfdL große Besorgnis über die bevorstehende Krankenkassenzulassung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPT) für die Trisomien 13, 18 und 21. Diese ist aus unserer Sicht mit erheblichen ethischen Problemen behaftet.

    Zusammenfassend fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschusses eindringlich dazu auf, die NIPT nicht in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen sondern diese Frage zur weiteren Debatte an den Deutschen Bundestag abzugeben.

    Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik

  24. Babyfüße

    20.05.21: Bundestags-Anhörung am 19.05.21 zu vorgeburtlichen Vaterschaftstests

    Am 19.05.21 gab es eine öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gendiagnostikgesetzes (19/16950). Die Liberalen wollen damit vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass nach erfolgter Durchführung kein straffreier Schwangerschaftsabbruch allein aufgrund der Identifikation des Vaters vorgenommen wird.

    Bei der Anhörung befürwortete die Mehrzahl der Sachverständigen eine reguläre Zulassung vor­geburtlicher Vaterschafts­tests.

    Wie es in dem Antrag zum Hintergrund des Vorstoßes heißt, lässt die gegenwärtige Fassung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) derartige Vaterschaftstests nicht zu. Eine Ausnahme bestehe einzig dann, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.

    » Zum Bericht zur Anhörung beim Bundestagsgesundheitsausschuss zu einer regulären Zulassung vor­geburtlicher Vaterschafts­tests. (Dort gibt es auch eine Videoaufzeichung und weitere Dokumente)

  25. 08.01.21: Beitrag: Lebenswert per Gerichtsentscheid?

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Präimplantationsdiagnostik vom November 2020 höhlt den Embryonenschutz weiter aus.

    Gastbeitrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V., in: „Die Tagespost“ vom 08.01.2021

    » Zum Tagespost-Beitrag „Lebenswert per Gerichtsentscheid?“

  26. 2020

  27. 07.12.20: Bundesverwaltungsgericht: Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

    Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomenaberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG). Sie dürfen daher nicht ohne zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.12.2020 entschieden. Das Gericht hat damit den Embryonenschutz gestärkt.

    Mehr in einem ausführlichen Beitrag im Aerzteblatt online vom 02.12.2020.

  28. 28.11.20: Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

    Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020 ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie auch diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

    » Mehr im ausführlichen Beitrag zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen inklusive Kritik der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)

  29. PDF

    01.11.20: Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts zur Leopoldina-Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“

    Im März 2019 hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina unter Federführung des Mannheimer Medizinrechtlers Jochen Taupitz eine ausführliche Stellungnahme (124 Seiten, 438 Fußnoten, 408 Literaturstellen) zur Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht. Im Kern besteht sie aus einem wissenschaftlich gerahmten Plädoyer für eine Aushöhlung des Embryonenschutzgesetzes und eine radikale Liberalisierung der Reproduktionsmedizin in Deutschland.

    In der aktuellen Ausgabe 03/2020 der Zeitschrift für Lebensrecht, herausgegeben von der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., gibt es nun eine ausführliche Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts zur Leopoldina-Stellungnahme. Verfasser des kritischen Papiers sind Paul Cullen, Michael Kiworr und Axel W. Bauer.

    Die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“. Eine Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts Paul Cullen, Michael Kiworr, Axel W. Bauer Auszug aus der Zeitschrift für Lebensrecht Ausgabe 03/2020 der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. vom Oktober 2020 (12 Seiten, PDF-Format)

  30. Bundesverband Lebensrecht BVL

    07.10.20: Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen“ online

    Seit kurzem sind die Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020 online abrufbar. Hierauf machte der Bundesverband Lebensrecht aufmerksam.

    Die Fachtagung beleuchtete aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, wie die für den Menschen existenziellen Bindungen im vorgeburtlichen Stadium und am Lebensende im Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung zu betrachten sind.

    Zu den Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020

  31. Cover Yes to life

    11.06.20 Vatikan: Ergebnisse der internationalen Ethik-Konferenz zur Pränataldiagnostik 2019 als E-Book

    Im Mai 2019 gab es im Vatikan eine dreitägige internationale Pränataldiagnostik-Konferenz unter dem Titel „Yes to Life! Taking care of the precious gift of life in all its frailty“. Die Ergebnisse der Tagung hat der Vatikan am 29.05.20 als E-Book veröffentlicht.

    Interessierte können das 290 Seiten umfassende Werk ab sofort kostenlos auf der Webseite des Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben (Dicastery for Laity Familiy and Life) herunterladen.

    Zum E-Book „Yes to Life! Taking care of the precious gift of life in all its frailty“ auf Englisch

  32. 23.05.20: Pränatal­diagnostiker kritisieren Versicherten­information zum NIPT-Bluttest

    Nach Ansicht des Berufsverbandes niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) haben die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(IQWiG) erstellten Versicherteninformation zu nichtinvasiven pränatalen Testverfahren (NIPT) gravierende wissenschaftlich-fachliche und inhaltliche Mängel. Dies berichtete das Ärzteblatt Online am 19.05.20.

    Demnach fordert der Verband zusammen mit anderen im „Runden Tisch zur Patienteninformation des IQWiG Vorbe­richts P17-01“ vertretenen medizinischen Fachverbänden und sozialen Organisa­tionen eine grundlegende Überprüfung und Überarbeitung der vorgesehe­nen Versicherteninformation. Diese befindet sich gerade im Stellungnahmeverfahren.

    Pränatal­diagnostiker kritisieren Versicherten­information zum NIPT-Bluttest Aerzteblatt.de 19.05.20

  33. 2019

  34. 19.10.19: Nichtinvasive Pränataldiagnostik: Debatte um neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgenerkrankungen

    Die Woche ist eine Debatte um einen neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgen-Erkrankungen entbrannt. Konkret geht es um einen neuen Test der Firma Eluthia, der Mu­koviszidose, spinale Muskelatrophie, die Sichelzellkrank­heit und die a- und ß-Thalassämien beim Embryo in einem frühen Stadium erkennt. Offizielle Markteinführung war am 17. Oktober in Leip­zig. Hierüber berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt ausführlich in diversen Beiträgen. Mehr in den folgenden Artikeln.

    Neuer pränataler Bluttest auf Einzelgenerkrankungen kommt auf den Markt AERZTEBLATT.DE 08.10.19 Debatte um neuen vorgeburtlichen Bluttest AERZTEBLATT.DE 15.10.19 Ethiker warnt vor Paradigmenwechsel durch neue Bluttests Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hat vor einem Paradig­menwechsel durch immer neue vorgeburtliche Bluttests gewarnt. AERZTEBLATT.DE 23.10.19 Porträt mit Prof. Yuk-ming Dennis Lo, Direktor des Li Ka Shing Institute of Health Sciences, The Chinese University of Hong Kong: Fetaldiagnostik aus dem Blut Der Labormediziner Y. M. Dennis Lo analysiert seit Jahrzehnten zellfreie Nukleinsäuren. Er hat fetale DNA im Blut von Schwangeren entdeckt und damit die nichtinvasiven Pränataldiagnostik ermöglicht. Deutsches Ärzteblatt 2019; 116(42): A-1892 / B-1557 / C-1525 18.10.19

  35. Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19

    27.07.19 Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin

    Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.

    Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018

    » Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit

  36. 12.04.19: NIPD-Debatte: Seltsame Bettgenossen

    NIPD-Debatte: Seltsame Bettgenossen Bei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der

  37. 11.04.19: Deutscher Bundestag: Orientierungsdebatte über vorgeburtliche genetische Bluttests

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am 11. April 2019 in einer gut zweistündigen Orientierungsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests, beispielsweise auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), befasst. Dabei geht es um die Frage, ob derartige Bluttests künftig als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, hat zu dem Test 2016 ein Methodenbewertungsverfahren eröffnet und prüft diese Möglichkeit nun.

    Während der offen über Fraktionsgrenzen hinweg geführten Plenardebatte ging es vor allem um ethische Fragestellungen. Denn im Falle des während der Schwangerschaft festgestellten Downsyndroms erfolgt in ca 9 von 10 Fällen eine Abtreibung.

    In der kontroversen Debatte machten 38 Abgeordnete in jeweils 3-minütigen Reden teils sehr pesönlich aber auch recht sachlich ihre Standpunkte deutlich. Dabei zeichnete sich eine breite Unterstützung für eine Übernahme nichtinvasiver Pränataldiagnostik in den GKV-Leistungskatalog ab, jedoch begrenzt auf Risikoschwangerschaften.

    » Mehr im ausführlichen Bericht zur NIPD-Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. Plenarprotokoll

    Pränatale Bluttests: Bundestag diskutiert über mehr als nur die Frage der Kassenleistung AERZTEBLATT.DE 11.04.19

    Siehe ergänzend einen sehr lesenswerten Kommentar von Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter:

    Kein guter Tag für Menschen mit Down Syndrom Bei Bundestagsdebatte mussten die zahlreichen Menschen mit Down-Syndrom auf der Besuchertribüne anhören, wie darüber diskutiert wurde, dass via Pränatest fast alle Kinder mit Down-Syndrom getötet werden. Gastkommentar von Hubert Hüppe KATH.NET 15.04.19

  38. 2018

  39. 24.05.18: Veranstaltungshinweis: 01. – 03.06.2018, Akademie Bioethik: Reproduktionsmedizin und pränatale Diagnostik – Braucht der Mensch ein Gütesiegel?

    Ort: JH Köln Riehl, An der Schanz 14, 50735 Köln

    Braucht menschliches Leben ein Gütesiegel? Ob Haarfarbe, Geschlecht oder Behinderung, durch die moderne Reproduktionsmedizin ist es heute möglich all das und vieles mehr schon vor der Geburt eines Kindes zu erkennen. Auf der achten Akademie Bioethik in Köln möchten wir uns die Frage stellen, wie wir mit diesen Möglichkeiten umgehen sollen, welche ethischen Fragen sie aufwerfen?

    Die Akademie Bioethik ist ein jährlich stattfindendes Wochenendseminar und wird von den Jungen Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben Deutschland und der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet. Es soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in einem interdisziplinären Rahmen intensiv mit bioethischen Fragestellungen zu beschäftigen und dabei hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Politik kennenzulernen.

    Ausfühliches Programm und Einladungsflyer im PDF-Format

  40. Prof. Dr. Holm Schneider und PD Dr. Florian Faschingbauer, Uniklinikum Erlangen

    30.04.18: Weltweit erste erfolgreiche Therapieversuche bei Erbkrankheit Ektodermale Dysplasie

    Drei Kinder dank vorgeburtlicher Proteinspritze außer Lebensgefahr

    Eines von 30.000 Kindern erkrankt an Ektodermaler Dysplasie. Die blassen Kinder mit den spitzen Zähnen fallen durch ihr Äußeres auf: Sie sehen aus wie kleine Vampire. Doch viel schwerer wiegen ihre körperlichen Defizite, allen voran die fehlenden Schweißdrüsen. Betroffene Kinder können nicht schwitzen und drohen an einer Überhitzung zu sterben.

    Im Rahmen vorgeburtlicher Heilversuche hat ein Ärzteteam um Prof. Dr. Holm Schneider von der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen diese Erbkrankheit durch eine Proteinspritze ins Fruchtwasser der werdenden Mutter korrigiert. Die Ergebnisse der erfolgreichen Heilversuche wurden jetzt im renommierten New England Journal of Medicine veröffentlicht.

    Mehr dazu in der Pressemitteilung des Uniklinikums Erlangen vom 26.04.18

  41. Plakat zur Woche für das Leben 2018

    08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier

    Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.

    Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.

    Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)

    Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de

  42. 2017

  43. Marsch für das leben 2017

    04.08.17: Einladung zum „Marsch für das Leben“ 2017 in Berlin und zur BVL-Fachtagung „Bioethik und Menschenwürde“

    Am 16.09.17 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin den jährlichen „Marsch für das Leben“. Er steht unter dem Motto „Die Schwächsten schützen – Selektion und Abtreibung beenden“.

    Mehr dazu auf der Webseite zum Marsch.

    Einen Tag vorher am 15.09.17 veranstaltet der BVL von 14:30 – 18:00 Uhr in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Bioethik und Menschenwürde“. Dort gibt es u.a. einen Vortrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zum Thema „Machbarkeit und Entfremdung in der Reproduktionsmedizin“

    Ausführliches Programm im PDF-Format

    Tagungs-Anmeldung beim BVL

  44. Prof. Cullen

    05.05.17: Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt

    „Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, der Ausweitung der ‚neuen Eugenik‘ zu wehren, solange es noch möglich ist“. Schriftliche Vorlage der Rede von Prof. Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, bei der Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht zur „Woche für das Leben“, Kassel, 29.04.2017: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, dokumentiert auf kath.net.

    Zum Beitrag „Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt“

  45. BVL-Fachtagung 29.04.2017 zum Thema "Kinderwunsch ist menschlich - Selektion nicht"

    02.04.17: Woche für das Leben: BVL-Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“ am 29.04.17

    Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2017, dieses Jahr zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“, lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am 29.04.17 nach Kassel ein. Thema: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“

    Folgende Beiträge sind vorgesehen:

    Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben: Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung für das Leben vor der Geburt?

    Dr. Susanne van der Velden, Gynäkologin und Kinderwunschexpertin: Wunschkinder auf natürlichem Weg

    Prof. Dr. Ulrich Eibach, Theloge und Klinikseelsorger: Selbstbestimmung, Zumutbarkeit und neue Eugenik – Vorgeburtliche Diagnostik zwischen Heilauftrag und Selektion

    Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht: Geschöpf oder Produkt: Was ist der Mensch?

    Weitere Informationen und Anmeldung auf der BVL-Webseite

  46. G-BA

    17.02.17: Möglichkeiten und Grenzen vorgeburtlicher genetischer Diagnostik: G-BA bringt Entscheidungshilfe für werdende Eltern auf den Weg

    Werdende Eltern sollen künftig besser dabei unterstützt werden, im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, welche Untersuchungen auf genetisch bedingte Erkrankungen für sie in Frage kommen. Mit einer entsprechenden Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.02.17 in Berlin ein solches Informationsangebot auf den Weg gebracht.

    Weitere Informationen zur G-BA Entscheidungshilfe für werdende Eltern

  47. Screenshot des Artikels

    11.02.17 Beitrag zur aktuellen Diskussion: „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“

    Im Deutschen Ärzteblatt 114(6) vom 10.02.17 gibt es einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“.

    Konkret beleuchten die drei Autoren Michael Kiworr, Axel W. Bauer und Paul Cullen die Praxis der Präimplantatiomnsdiagnostik (PID) seit Inkrafttreten des PID-Gesetzes 2011 sowie die nicht invasive pränatale Diagnostik (NIPD). Hierzu hat im August 2016 der G-BA überraschend ein Verfahren zur Bewertung dieser NIPD eingeleitet, das bei positivem Ausgang zur Übernahme der Kosten des Verfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen führen wird.

    Leserinnen und Leser sind vom Ärzteblatt zur Diskussion über den Beitrag aufgefordert.

    Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik Kiworr, Michael; Bauer, Axel W.; Cullen, Paul Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(6) vom 10.02.17

  48. 2016

  49. Banner Marsch für das Leben 2016

    20.09.16: Rückblick / Fazit zum Marsch für das Leben 2016

    Unter dem Motto „Jeder Mensch ist gleich wertvoll – kein Kind ist unzumutbar“ fand am 17.09.2016 in Berlin der 12. Marsch für das Leben statt. Dabei gab es bewegende Aufrufe und Bekenntnisse. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit einem Rückblick und Fazit zum Marsch für das Leben.

    Weiter zur BVL-Pressemitteilung vom 19.09.16

    Siehe ergänzend: Rede Prof. Paul Cullen, 1.Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V. beim Marsch für das Leben, Berlin, 17.09.16

  50. Banner Marsch für das leben 2016

    09.09.16: Bundesverband Lebensrecht lädt zum 12. Marsch für das Leben am 17.09.16 ein

    Anschließender ökumenischer Gottesdienst unter der Leitung von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer

    Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) lädt am Samstag, dem 17. September 2016, zum zwölften Marsch für das Leben nach Berlin ein. Bei dem Schweigemarsch durch die Berliner Innenstadt steht in diesem Jahr das Thema vorgeburtliche Selektion im Fokus.

    Weiter zur BVL-Pressemitteilung zum Marsch für das Leben 2016

  51. 08.09.16: Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016: Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

    Anläßlich des „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.16 stärken Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.

    Weiter zur Pressemitteilung der BZgA vom 08.09.16

  52. Öffentliche Plenumssitzung des G-BA, Bildquelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

    18.08.16: Nicht-invasive Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften: G-BA beginnt Verfahren zur Methodenbewertung

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.08.16 in Berlin die Einleitung des Bewertungsverfahrens der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests in den engen Grenzen einer Anwendung bei Risikoschwangerschaften beschlossen. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

    Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik zur G-BA Methodenbewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften

  53. 2015

  54. 15.12.15: Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag zur Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

    Am 10.12.15 hat die Bundesregierung ihren Bericht über Erfahrungen mit der Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Mehr dazu in der Mitteilung „Heute im Bundestag“ vom 15.12.15

    PID-Verfahren bisher relativ selten genutzt Gesundheit/Unterrichtung Berlin: (hib/PK) Die Nutzung der in Deutschland unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen war von jährlich 200 bis 300 Anträgen auf eine solche molekulargenetische Untersuchung ausgegangen worden, wie aus einer Unterrichtung (18/7020) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. HIB Heute im Bundestag 15.12.15

  55. 29.07.15: Trau‘ keinem Test unter Dreißig

    Warum eine Ausweitung des PraenaTests massenhaft falsch-positive Ergebnisse mit sich brächte. Beitrag zur aktuellen Debatte um vorgeburtliche Bluttests auf Downsyndrom von Prof. med. Paul Cullen, 1. V

    Weiter zum Artikel „Trau‘ keinem Test unter Dreißig“ zum Bluttest auf Downsyndrom

  56. 17.07.15: Weiterer Weg für Embryonenselektion frei: Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) für sechs Bundesländer nimmt Arbeit auf

    Am 15.07.15 wurde in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen der Weg für die praktische Anwendung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik frei gemacht. Eine gemeinsame PID-Ethikkommission der sechs Bundesländern hat an diesem Tag mit ihrer konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufgenommen.

    Die Kommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Die Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern im letzten Jahr geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Dies teilte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg in einer Presseaussendung mit.

    Mehr im Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Einrichtung der Gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

  57. 2014

  58. 21.11.14: Bundessozialgericht: Richtungsweisende Urteile zu Kostenerstattung für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren

    Am 18.11.14 hat das Bundessozialgericht in Kassel zwei richtungsweisende Urteile im Zusammenhang mit künstlichen Befruchtungen gefällt. Das erste Urteil betrifft die Kostenerstattung durch die Kassen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID), das andere Urteil die Kostenerstattung der Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren. Beides wurde durch das Gericht abgelehnt.

    Mehr dazu in einem Themenspecial der IG Kritische Bioethik zu den Bundessozialgerichts-Urteilen zur Kostenerstattung für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren

  59. 2012

  60. PDF

    30.09.12: Leserbriefe zur Sterbehilfedebatte und Pränataldiagnostik

    1. Auf den im Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe – unter „Standpunkt Berufspolitik“ Ausgabe 5 / 2012 vom 27.09.12 – erschienenen Artikel „Die Diskussion um aktive Sterbehilfe scheitert an der Grenze der ärztlichen Berufs- und Standesethik“ von Martin Steinberg antwortet Prof. Cullen, 1. Vorsitzender der ÄfdL e.V. in einem Leserbrief vom September 2012.

    2. Von den beiden Vorsitzenden der ÄfdL e.V. wurde im Deutschen Ärzteblatt 2012; 109(39) vom 28.09.12 folgender Brief zur Pränataldiagnostik veröffentlicht:

    Pränataldiagnostik: Verwerflich Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom zu:

    Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut von Schwangeren könnte zu einem Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik führen (DÄ 25/2012: „Paradigmenwechsel“ von Wolfram Henn und Dagmar Schmitz). Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(39): A-1934 / B-1576 / C-1548 vom 28.09.12 Anm.: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.

  61. 18.08.12: Juristen fordern Verbot des Bluttests auf Trisomie 21

    Köln. In einem Schreiben an die Freiburger Regierungspräsidentin Schäfer hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln, Bernward Büchner, erneut ein Verbot des von der Konstanzer Firma „Livecodexx“ entwickelten Bluttests gefordert. PRESSEMITTEILUNG Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) 13.08.12

    Ärzte für das Leben e.V. teilen diese juristische Beurteilung: der Schutz des menschlichen Lebens hat absoluten Vorrang vor einem wie auch immer begründeten medizinischen Interesse, denn der Mensch ist Selbstzweck, und seine Würde ist in keiner seiner Lebensphasen antastbar.

  62. 13.07.12: Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz vorgelegt – Kritiker befürchten Ausweitung der Embryonenselektion

    Das Bundesgesundheitsministerium hat am 12.07.12 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die Verordnung soll das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) in die Praxis umsetzen. Das Gesetz hatte der Deutsche Bundestag bereits im Juli 2011 verabschiedet und ist am 8. Dezember in Kraft getreten. Faktisch ist das Gesetz bislang aber mangels Rechtsverordnung und lizensierter PID-Zentren noch nicht anwendbar.

    Mehr im Themenspecial auf www.kritische-bioethik.de zum Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz

  63. PDF

    07.07.12: Debatte um neuen Bluttest auf Down-Syndrom: Rechtsgutachten sieht Test als illegal an

    Dieser Test zielt allein auf die Selekti

    Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom namens „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem am 5. Juli veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor, das im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen erstellt wurde. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im Ergebnis des Gutachtens bestätigt. Mehr dazu in der ÄfdL-Pressemitteilung und der Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten

    Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal – Rechtsgutachten veröffentlicht Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. PRESSEMITTEILUNG Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 05.07.12 Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“ Erstellt von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 23 Seiten, veröffentlicht 05.07.12 (PDF-Format) Zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“ Zusammenfassung mit Erläuterung der Gutachtlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz 1 Seite, veröffentlicht 05.07.12 (PDF-Format) Neuer Bluttest auf Down-Syndrom: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im aktuellen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des vorgeburtlichen Tests bestätigt Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 09.07.12

  64. 2011

  65. 29.10.11, ergänzt am 09.12.11: Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet PID-Gesetz

    Anlässlich der erfolgten Unterzeichnung des ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes durch Bundespräsident Wulff, das nun am 8. Dezember 2011 in Kraft treten soll, haben Ärzte für das Leben e.V. die folgende Stellungnahme veröffentlicht.

    Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V. vom 29.11.11 zum Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.11

    Ergänzend zum PID-Gesetz die folgenden Texte:

    Künstliche Befruchtung Das sagt der katholische Erwachsenen-Katechismus Domradio 29.11.11

    Embryonenschutz Ade! Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt. Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme: Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier. PRESSEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 07.12.11

    PID-Gesetz: „In höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch“ Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: „Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt. FREIE WELT.NET 08.12.11

  66. 09.10.11: Brief an den Bundespräsidenten zum PID-Gesetz

    Brief an den Herrn Bundespräsidenten zum PID-Gesetz In einem persönlichen Brief v. 16.9.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantati

    Weiter zum vollständigen Beitrag zum Brief an den Bundespräsidenten zur PID

  67. 10.07.11, ergänzt am 25.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik

    Veröfentlicht in Die Tagespost vom 07.07.11, hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers. Das Embryonenschutzgesetz wird vom Bundesgerichtshof fragwürdig ausgelegt Wer schaut eigentlich einmal de

    Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d.h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu.

    Ausführliche Hintergrundinfos mit umfangreichem Pressespiegel gibt es in einem Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnsotik.

    Was die neue PID-Regelung in der Praxis bedeutet und welche Auswirkungen dies auf andere Gesetze hat, können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

    PID in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in der dritten Lesung 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf (17/5451) einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. MITTEILUNG Deutscher Bundestag 08.07.11 Anm.: Dort gibt es auch die Ergebnislisten der namentlichen Abstimmung

    Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur heutigen Entscheidung des Bundestags für die begrenzte Zulassung der PID Berlin. „Der Bundestag hat eine Entscheidung für die begrenzte Zulassung der PID getroffen. Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird. MITTEILUNG Bundesärztekammer 07.07.2011

    PID hat auch in Deutschland Zukunft – aber welche? Oliver Tolmein Nein, es kam nicht wie es kommen musste; aber es kam, wie es seit geraumer Zeit abzusehen war: FAZ.NET Blog Biopolitik 08.07.11

    Salami-Ethik Laut dem Memorandum der Bundesärztekammer vom 25. Mai 2011 sind „durchschnittlich sieben Präimplantationsembryonen notwendig, um … wenigstens zwei nicht betroffene Embryonen für eine Übertragung zur Verfügung zu haben.“ AERZTEBLATT.DE Blog 07.07.11

    Abgestufter Lebensschutz Bundestagsvize Thierse kritisiert Zulassung der „Embryonen-Selektion“ DOMRADIO 07.07.11

  68. 08.06.11: Deutscher Ärztetag: Richtunsgweisende Beschlüsse zur Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe und Organspende

    München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärzt

    Beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 haben die Delegierten einige biopolitisch richtunsgweisende Beschlüsse gefasst. (Siehe dazu das Beschlussprotokoll und weitere Papiere zum 114. Deutschen Ärztetag.)

    Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer sowie eine Presseerklärung unseres Vereins zum PID-Beschluss und der Klarstellung zur Tötung auf Verlangen sowie dem medizinisch assistierten Suizid.

    Ärztetag für eng begrenzte Zulassung der PID Kiel. Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitet hat. PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

  69. 21.05.11: Zwei Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt 2011; 108(20) vom 20.05.11 zur Präimplantationsdiagnostik

    PID: Ethische Widersprüche Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen vom 07.03.11 zum Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011: „Ethisch weniger problematisch als eine Schwangerschaft auf Probe“ (In einem Entwurf für ein Memorandum erläutert die Bundesärztekammer, unter welchen Voraussetzungen eine PID angeboten werden kann.)

    PID: Nichts zu entscheiden Leserbrief von Dr. Raimund Renner zum selben Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011

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    17.04.11, ergänzt am 27.04.11: Debatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnsotik (PID)

    Am Donnerstag, den 14.04.11 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Erster Lesung über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert. Auf der Webseite des Bundestages finden Sie einen ausführlichen Bericht mit allen zugehörigen Drucksachen.

    Gegner und Befürworter der PID werben um Positionen MITTEILUNG Deutscher Bundestag 14.04.11

    Plenarprotokoll der 105. Sitzung im Deutschen Bundestag am 14.04.11 Dort Tagesordnungspunkt 3 zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie Anlage 3, zu Protokoll gegebene Reden (PDF-Format)

  71. PDF

    Ergänzend dazu vier Beiträge:

    Bemerkenswerte Beiträge zur Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bringt „Die Tagespost“ (Naumann-Verlag, Würzburg) in den Aus

    Bemerkenswerte Beiträge zur PID-Debatte bringt „Die Tagespost“ (Naumann-Verlag, Würzburg) in den Ausgaben vom 12. und 16.4.2011. Frau Overdick-Gulden gibt dazu eine Zusammenfassung dreier Artikel.

    „Die Last der Selektion trägt die Frau“ Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) heben gerne hervor, die PID sei „menschen-“ und besonders „frauenfreundlich“, weil sie Frauen die Abtreibung eines behinderten Kindes ersparen könne. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur, dass diese Behauptung falsch ist, er fragt auch nach den Gründen für eine derartige „Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau“. Von Prof. Dr. med. Christoph von Ritter PhD LebensForum, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Nr. 97, 1/2011, April 2011

    Anm.: In der Lebensforum-Ausgabe Nr. 97 finden Sie weitere lesenswerte Artikel zur PID.

    Interview Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Präimplantationsdiagnostik würde eine Grenze überschritten“ Klinkhammer, Gisela; Jachertz, Norbert Kurz vor der ersten Lesung im Bundestag nimmt der Freiburger Erzbischof Stellung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zu weiteren ethischen Fragen wie der ärztlichen Beihilfe zum Suizid. Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(15) 15.04.11

  72. 15.02.11: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid

    Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011 seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt. Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags. Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.

    Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina – Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.

    Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.

    Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald 1. Vorsitzender

    Prof. Dr. med. Paul Cullen 2. Vorsitzender Dr. med. Karl Renner Geschäftsführer

  73. PDF

    08.01.11, ergänzt 18.02.11: Zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik PID

    Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung von Beiträgen im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Präimplantationsdiagnostik. (1.) Keine Wertungswidersprüche zwischen PID Urteil vom 6.

    Präimplantationsdiagnostik (PID): Ist die PID ethisch vertretbar und rechtlich zu billigen, um den Wunsch nach gesunden Kindern zu erfüllen? Von Prof. Dr. Ulrich Eibach / Bonn Februar 2011, 14 Seiten

    Strikt dagegen Der erste parteiübergreifende Gesetzentwurf für ein PID-Verbot DOMRADIO 08.02.11

    Der Preis für die Empfängnis eines Kindes Philosoph Spaemann zur PID DOMRADIO 27.01.11

    Zur Diskussion um PID von Prof. Dr. med. Josef Wisser, Klinik für Geburtshilfe, UniversitätsSpital Zürich Veröffentlicht 20.11.10 auf diesen Seiten.

    Siehe dazu ergänzend auch:

    Chaos in the embryo David H Ledbetter The chromosomes of human embryos seem to be more unstable than previously thought. An analysis of embryos derived from in vitro fertilization reveals high rates of structural abnormalities (pages 577–583). Nature Medicine 15, 490 – 491 (2009), doi:10.1038/nm0509-490

    Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden. PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10

    (Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)

    Präimplantationsdiagnostik – die stille Selektion von Prof. Dr. med. Paul Cullen, 2. Vorsitzender des Vereins ÄfdL e.V. Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker Veröffentlicht 08.01.11 auf diesen Seiten.

    Siehe dazu: Stellungnahme der ÄfdL e.V. zur PID von 2001

    Zur Debatte über die Regelung der Präimplantationsdiagnostik haben wir einige weitere neue Beitrage zusammengestellt.

    Weiter zu den Beiträgen zur PID-Debatte…

  74. 2010

  75. 12.12.10: Beiträge zur PID-Debatte

    PID: Bestürzend Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, zum Beitrag: „Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik: Druck auf die Politik“ von Gisela Klinkhammer (DÄ 28–29/2010) Veröffentlicht 15.10.10 in: Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(41): A-1985 / B-1731 / C-1704 Anm.: Im Leserbrief dort ist auch der zugehörige Artikel abrufbar.

    Umfrage und Detailfragen: Die Diskussion um PID dauert an Die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik dauert an: So sind die Befürworter einer begrenzten Zulassung in Detailfragen gespalten. Derweil ergab eine Umfrage, dass zwei von drei Deutschen die PID grundsätzlich bejahen. DOMRADIO 20.11.10

    Katholischer und evangelischer Frauenverband in Deutschland gegen PID Auch der Augsburger Weihbischof Losinger warnt im ZDF vor der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik – CDU-Parteitag votiert knapp für Verbot – Lohmann: ‚Dankbarkeit und Sorge gleichermaßen‘ KATH.NET 17.11.10

    Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden. PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10

    (Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)

    Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper“ Schmuhl, Hans-Walter Wie konnten Ärzte am Massenmord der „Euthanasie“ teilnehmen und nicht in Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis geraten? Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(45) 12.11.10

    In diesem Artikel zieht der Autor eine Verbindung zur aktuellen Debatte um die Zulassung von PID. Halten Sie diesen Konnex für angemessen? Dürfen wir Sie um Ihre persönliche Beurteilung hierüber bitten?

    Ansprechpartner: Frau Dr. Overdick-Gulden, E-Mail: kydrevo(at)t-online.de

    In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Titel „Gestern lebensunwert – heute unzumutbar- Wiederholt sich die Geschichte doch?“

  76. 18.06.10: Inklusion – Dabei sein! Von Anfang an!

    Zur Woche für das Leben 2010 Von Dr. Maria Overdick-Gulden, 18.06.2010 Das Motto der diesjährigen „Woche für das Leben“ lautete „Gesunde Verhältnisse“, was Erzbischof Zollitsch dahingehend auslegt, da

    Eine Nachlese zur „Woche für das Leben“ 2010 von Dr. M. Overdick-Gulden.