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Grundlagen: Banzer Erklärung
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„Ärzte für das Leben“ erinnern anlässlich ihrer 2. Tagung 1997 mit dem Thema:
„Gestern „lebensunwert“ – heute „unzumutbar“ – Wiederholt sich die Geschichte doch?
- an die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Euthanasieprogramm der Aktion T 4 im Dritten Reich als Folge einer sozialdarwinistischen Bewertung des Menschenlebens nach dessen Nützlichkeit für das Gemeinwesen und
- den „Modellcharakter“ dieses Vernichtungsprogrammes für andere Bevölkerungsgruppen im damaligen Machtbereich des Dritten Reiches.
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„Ärzte für das Leben“ sind der Auffassung, daß
- in der gesetzlichen Regelung der vorgeburtlichen Kindstötung in den letzten Jahren eine erneute Entwertung des menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft ihren Niederschlag und
- in der massenweisen Tötung Ungeborener ihre praktische Konsequenz fand;
- der immer härter werdende Verteilungskampf in unserer Gesellschaft sich in einer abwertenden Etikettierung von anderen Gruppen von Mitmenschen äußert und
- zu befürchten steht, daß auch diesen, Schritt für Schritt, das Recht auf Leben aberkannt wird.
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„Ärzte für das Leben“ warnen vor
- einer erneuten Fremdbewertung und damit Fremdbestimmung des Lebens von Mitmenschen am Anfang und am Ende als „lebensunwert“, „unzumutbar“, „nicht menschenwürdig“ oder nichtpersonales Leben“ und
- der Gefahr der Übernahme solcher Etikettierungen von kranken und alten Mitmenschen für die weitere Ausbreitung der Euthanasie.
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„Ärzte für das Leben“ verweisen auf die mit „Unzumutbarkeit“ begründete,
- massenhafte rechtswidrige, aber straflose vorgeburtliche Tötung von Kindern in unserem Lande bis zur 14. Schwangerschaftswoche, die allein in das Ermessen der Schwangeren und ihrer Mitwelt gestellt ist und
- die bei kindlicher Erkrankung nicht rechtswidrige, unbegrenzt bis zur Geburt mögliche vorgeburtliche Kindstötung.
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„Ärzte für das Leben“ fordern ihre Mitmenschen auf,
- sich ihrer Verantwortung für den Schutz menschlichen Lebens wieder bewußt zu werden,
- von den staatlichen Organen deren verfassungsgemäße Schutzpflicht für menschliches Leben, auch für das Ungeborene, einzufordern,
- das unkontrolliert gewordene Töten Ungeborener zu beenden
- auch auf diese Weise, der sich bereits abzeichnenden Praxis der Euthanasie Erwachsener Einhalt zu gebieten.
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„Ärzte für das Leben“ fordern umgehend praktische Maßnahmen gegen die unkontrollierte Tötung im Gefolge der pränatalen Diagnostik. Vor allem
- müssen die Rechtfertigungsgründe für den Tötungseingriff in Form eines Gutachtens überprüfbar festgehalten werden und
- sich im Hinblick auf die Prognose und eventuelle Therapiemöglichkeiten am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren;
- muß für die Indikationsstellung sowie für den evtl. tötenden Eingriff bei kranken Ungeborenen höchste fachliche Kompetenz und Verantwortung des Pränatalmediziners gegeben sein,
- muß die Einhaltung der Meldepflicht in Fällen der früheren kindlichen, jetzt medizinischen Indikation sowie bei den rechtswidrigen, aber straflosen („beratenen“) Schwangerschaftsabbrüchen sorgfältigst überprüft werden.
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„Ärzte für das Leben“ appellieren an jede einzelne Kollegin und jeden Kollegen, sich
- sorgfältig jeglicher erneuter Fremdbestimmung des Lebens, vor allem an dessen Anfang und Ende, zu enthalten,
- nicht zu willfährigen Gehilfen eines tödlichen Zeitgeistes degradieren zu lassen,
- der ureigensten ärztlichen Aufgabe zu stellen und menschliches Leben zu schützen, trotz oder gerade wegen der bedrückenden Entwicklung in unserem Lande.