Fachinformation

Neues zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

Hier haben wir aktuelle und vergangene Meldungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung zusammengestellt.

  1. 2024

  2. Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)

    12.11.24: IMABE startet Ethikkurse „Young MedEthics“ für junge Menschen in Gesundheitsberufen im DACH-Raum

    Um besser auf ethische Herausforderungen im Berufsalltag vorbereitet zu sein, bietet das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) mit „Young MedEthics“ erstmals länderübergreifende Ethik-Kurse für junge Menschen in Gesundheitsberufe (U35) an.

    Das Fortbildungsprojekt, das speziell auf die junge Generation im Gesundheitsbereich des deutschsprachigen Raums zugeschnitten ist. Der Online-Kurs beginnt am 9. Dezember mit monatlichen Sessions bis Juni 2025. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

    » Mehr zum Ethik-Kurs „Young MedEthics“ des IMABE

  3. Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch

    10.11.24: Reaktionen von Lebensrechtsverbänden zum Ende der Ampel-Koalition

    Ende letzter Woche zerbrach die Ampelkoalition. Nun wird es zeitnahe Neuwahlen geben. Deutsche Lebensschutz-Organisationen begrüßen mit Blick auf bioethische Reformprojekte das Ende der aktuellen Bundesregierung.

    In einem Beitrag der katholischen „Tagespost“ vom 08.11.24 erklärten u.a. CDL und BVL, warum sie das Ende begrüßen und wie es weitergehen könnte.

    Weitere Informationen:

    Pro-Life-Verbände: Ampel war „radikal lebensfeindlich“ Die Tagespost 08.11.24

    Vertagt: Das Ampel-Aus und die Gesellschaftspolitik Communio – internationale katholische Zeitschrift 08.11.24

  4. USA

    07.11.24: USA: Zehn Volksabstimmungen über Abtreibungsgesetzgebung

    In den USA wurde am 06.11.24 Donald Trump mehrheitlich zum neuen Präsidenten gewählt. Parallel zu den Präsidentschaftswahlen fanden in zehn US-Bundesstaaten auch Volksabstimmungen über die Abtreibungsgesetzgebung statt.

    Wie die katholische Tagespost am 07.11.24 berichtete, gingen die Abstimmungen mehrheitlich im Sinne der Abtreibungsbefürworter aus. Demnach verwarfen in drei Staaten die Wählerinnen und Wähler Vorschläge, die zu einer Liberalisierung geführt hätten, während in sieben weiteren Bundestaaten das sogenannte „Recht auf Abtreibung“ nun ausgedehnt wird.

    Weitere Informationen:

    USA: „Recht auf Abtreibung“ im Aufwind Die Tagespost 07.11.24

  5. Kongress Leben. Würde 2025

    12.10.24: Veranstaltungshinweis: Kongress 2025 „Leben. Würde“ – Lebensrecht ist Zukunft

    Mit über 450 Teilnehmern war der erste Kongress 2022 ein voller Erfolg, im kommenden Jahr folgt die Fortsetzung: Der Kongress steht erneut unter dem Titel „Leben.Würde“ und findet vom 9. bis zum 11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd statt.

    Veranstalter sind der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin), der „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Thematisch widmet sich der Kongress der Würde des Menschen in allen Lebensphasen und setzt auf das bewährte Konzept aus Plenarvorträgen, Fachseminaren und Vernetzungsmöglichkeiten.

    Weitere Informationen und Anmeldung:

    „Leben. Würde“: Lebensrecht ist Zukunft Pressemitteilung BVL 11.10.24

  6. Slovakei

    25.09.24: 40.000 beim „nationalen Marsch für das Leben“ in der Slovakei

    Am 22.09.24 fand im slowakischen Košice zum vierten Mal der „nationale Marsch für das Leben“ statt. Laut Veranstaltern gingen 40.000 Menschen für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf die Straße. Dies berichtete die katholische „Tagespost“ am 24.09.24. Der Marsch wurde demnach von verschiedenen Pro-Life-Verbände organisiert und stand unter der Schirmherrschaft der slowakischen Bischofskonferenz.

    Weitere Informationen:

    Bereit, das Leben zu schützen: 40.000 Slowaken wollen Abtreibung verbieten Die Tagespost 24.09.24

  7. Marsch fürs Läbe 2024 Zürich

    16.09.24: Bericht: Märsche für das Leben in London und Zürich

    In London gab es am 07.09.24 wieder einen „Marsch für das Leben“. Er brach einen neuen Teilnehmerrekord mit 8.000 bis 10.000 Personen. Dies berichtetet das katholische Nachrichtenportal kath.net am 13.09.24. Und am 14.09.24 versammelten sich in der Schweiz rund 1600 Menschen zum „14. Marsch fürs Läbe“ in Zürich-Oerlikon.

    Dort waren am Nachmittag auf dem Marktplatz Lebensgeschichten von Betroffenen und klare Pro-Life-Bekenntnisse zu hören, u.a. von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Deutschland, und EVP-Nationalrat Marc Jost, berichteten die Veranstalter, der Verein „Marsch fürs Läbe“, auf ihrer Webseite am 15.09.24.

    Weitere Informationen:

    Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London kath.net 13.09.24

    Stah uf fürs Läbe: 14. Marsch fürs Läbe Veranstalterwebseite 15.09.24

  8. Marsch für das Leben 2024

    14.09.24: Noch eine Woche: Marsch für das Leben am 21.09.2024 in Berlin und Köln

    In einer Woche ist es soweit: Der alljährliche „Marsch für das Leben“ startet am Samstag, 21.09.24 ab 13:00 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor und wieder auch in Köln, Deutzer Werft. Davor gibt es am Vormittag Gottesdienste.

    Der “Marsch für das Leben“ in Berlin findet diesmal zum 20. mal in Berlin und zum zweiten mal in Köln statt. Er wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert und ist überkonfessionell und überparteilich. Eingeladen sind all diejenigen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen und ein deutliches Zeichen für den Lebensschutz setzen wollen. Er ist die größte Pro-life-Demonstration in Deutschland.

    » Mehr Informationen und Mitfahrgelegenheiten zum Marsch für das Leben 2024

  9. Kreuz

    11.09.24: Untersucht: Wie engagieren sich die deutschen Bistümer für den Lebensschutz?

    Die Zahl der Abtreibungen in Deutschland ist um 2,2 Prozent erneut angestiegen und steht mit rund 106.000 Fällen auf dem höchstem Stand seit 2012. Dies gab das Statistische Bundesamt bekannt.

    Vor diesem Hintergrund hat die catholicnewsagency (CNA Deutsch) nachgefragt: „Was unternehmen die katholischen Bistümer in Deutschland für den Lebensschutz?“ Und: „Bleibt es beim Rückzug der Evangelischen Kirche aus der gemeinsamen „Woche für das Leben“?“ In einem lesenwerten Beitrag vom 28.08.24 finden Sie die interessanten Ergebnisse.

    Wie engagieren sich die deutschen Bistümer für den Lebensschutz? CNA Deutsch 28.08.24

  10. Marsch für das Leben 2024

    24.08.24: Noch vier Wochen: Marsch für das Leben am 21.09.2024 in Berlin und Köln

    In vier Wochen ist es soweit: Der alljährliche „Marsch für das Leben“ startet am Samstag, 21.09.24 ab 13:00 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor und wieder auch in Köln, Deutzer Werft. Davor gibt es am Vormittag Gottesdienste.

    Der “Marsch für das Leben“ in Berlin findet diesmal zum 20. mal in Berlin und zum zweiten mal in Köln statt. Er wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert und ist überkonfessionell und überparteilich. Eingeladen sind all diejenigen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen und ein deutliches Zeichen für den Lebensschutz setzen wollen. Er ist die größte Pro-life-Demonstration in Deutschland.

    » Mehr Informationen und Mitfahrgelegenheiten zum Marsch für das Leben 2024

  11. Großbritannien

    21.08.24: Großbritannien: Entschädigung für Katholikin nach festnahme wegen stillem Gebet vor Abtreibungsklinik

    In Großbritannien hat die Polizei der Katholikin Isabel Vaughan-Spruce, umgerechnet rund 14.000 Euro Entschädigung gezahlt, nachdem sie zu Unrecht festgenommen worden war, weil sie vor einer Abtreibungsklinik still gebetet hatte. Über den Fall berichtete ausführlich das Nachrichtenportal „kath.net“ am 20.08.24 unter Berufung auf „Catholic Herald“ und weitere Medien.

    Die Polizei habe demnach eingeräumt, dass Vaughan-Spruce zweimal zu Unrecht festgenommen worden war. Die Polizei habe dabei Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tätlichkeiten im Zusammenhang mit einer aufdringlichen Durchsuchung, einer Verletzung ihrer Menschenrechte und der belastenden Kautionsauflagen, die man ihr auferlegte, eingestanden.

    Britische Polizei zahlt Katholikin 13.000 Pfund für unrechtmäßige Festnahme wegen stillem Gebet! kath.net 20.08.24

  12. Screenshot Talk aus Köln mit Dr. Michael Kiworr, 02.08.24

    18.08.24: Interview: K-TV „Talk aus Köln“ mit Dr. Michael Kiworr zur Abtreibungsdebatte

    Auf youtube gibt es in der Reihe „Talk aus Köln“ von K-TV ein interessantes Gespräch mit Dr. Michael Kiworr. Darin geht es u.a. um eine ZDF-Reportage – gerichtet gegen die Lebensrechtsbewegung – in der auch die Wirkung von Progesteron nach der Einnahme der Abtreibungspille thematisierte wurde.

    Dr. Michael Kiworr klärt im einstündigen Gespräch mit Dr. Claudia Kaminski über die tatsächliche Wirkung und die Folgen von Abtreibung auf.

    » Zum youtube-Video „MY BODY – MY CHOICE I Talk aus Köln – Dr. Michael Kiworr im Gespräch mit Dr. Claudia Kaminski“

  13. Screenshot Talk aus Köln mit Dr. Manfred Spieker, 30.07.24

    13.08.24: Interview: K-TV „Talk aus Köln“ mit Prof. Dr. Manfred Spieker

    Auf youtube gibt es in der Reihe „Talk aus Köln“ von K-TV ein interessantes Gespräch mit Prof. Dr. Manfred Spieker. Er hat sich jahrzehntelang unerschütterlich für das Recht auf Leben in Deutschland eingesetzt.

    Im 30-minütigen Gespräch mit Dr. Claudia Kaminski berichtet er von der Debatte über den Abtreibungsschein und die Zusammenarbeit mit Rom.

    » Zum youtube-Video „Talk aus Köln – Prof. Dr. Manfred Spieker im Gespräch mit Dr. Claudia Kaminski“, vom 30.07.24

  14. USA

    02.08.24: USA: Positionen von Präsidentschafts-Kandidatin Kamala Harris zu den Themen Lebensrecht und Abtreibung

    Im November 2024 sind in den USA Wahlen. Der amtierende demokratische Präsident Joe Biden tritt nicht mehr an gegen seinen republikanischen Herausforderer Donald Trump. Statt dessen kommt Bidens aktuelle Vizepräsidentin Kamala Harris ins Spiel. Ein wichtiges Thema im Wahlkampf ist dabei u.a. die Haltung zum Thema Abtreibung und Lebensrecht.

    Die Catholicnewsagency CNA beleuchtet in einem Beitrag vom 25.07.24 die Frage, wie die Präsidentschaftskandidatin Harris zu Themen wie Religionsfreiheit, Lebensschutz und Gender-Ideologie steht und gibt einen Überblick über ihre Positionen.

    Weitere Informationen:

    Wie steht Kamala Harris zu Themen wie Religionsfreiheit, Lebensschutz und Gender-Ideologie? CNA 25.07.24

  15. 31.07.24: Kommentar zum Interview von Deutschlandfunk Kultur vom 25.07.24

    Im Interview mit Deutschlandfunk Kultur beklagt die Gynäkologin Susanne Tewes eine sinkende Zahl an Abtreibungspraxen. Kollege

    Julia Maria Kim, 2. Vorsitzende von Ärzte für das Leben e.V. und Schwangerschaftskonfliktberaterin bei vitaL kommentiert den Beitrag kritisch und ordnet die Aussagen ein.

  16. Flagge Polen

    17.07.24 Polen: Vorstoß zur Liberalisierung der Abtreibungsregelung gescheitert

    In Polen bleibt die Beihilfe zur Abtreibung weiterhin strafbar. Ein Versuch von Polens Ministerpräsident Donald Tusk, die geltende restriktive Abtreibungsregelung per Gesetzesnovelle zu liberalisieren, ist im Parlament am 12.07.24 vorerst knapp gescheitert. Dies berichteten die katholische „Tagespost“ am 13.07.24 und das Ärzteblatt online am 15.07.24.

    Weitere Informationen:

    Polen: Beihilfe zur Abtreibung bleibt strafbar Die Tagespost 13.07.24

    Reform des Abtreibungsrechts scheitert in Polens Parlament Aerzteblatt.de 15.07.24

  17. Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch

    15.07.24: Analyse zum Bundestagsbeschluss für ein Verbot der „Gehsteigbelästigung“

    Am 05.07.24 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit der Ampelregierung ein Verbot der „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen beschlossen.

    Vor diesem Hintergrund analysiert Stefan Rehder in einen längeren Beitrag in der „Tagespost“ vom 12.07.24, wie die Ampelregierung vorgeburtliche Kindstötungen zu einer normalen Gesundheitsdienstleistung machen will. Er beleuchtet dabei die Redebeiträge in der Bundestagsdebatte und Hintergründe zu den weiteren Plänen der Ampelregierung, §218 zu streichen.

    Abtreibung: Der übergriffige Staat Die Tagespost 12.07.24

  18. Abstimmung Deutscher Bundestag 05.07.24 zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

    05.07.24: Endgültig: Deutscher Bundestag beschließt Gesetzesänderung zum Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen

    Der Deutsche Bundestag hat am 05.07.2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 20/10861) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (Drucksache 20/12151) in Zweiter und Dritter Lesung angenommen. Dies teilte der Bundestag auf seiner Webseite mit.

    Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangere vor sogenannter Gehsteigbelästigungen vor Beratungs- und Abtreibungsstellen zu schützen. Konkret entschied der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit u.a., eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen.

    In namentlicher Abstimmung nach vorangegangener Debatte stimmten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab, null enthielten sich und 183 haben nicht abgestimmt.

    » Mehr in der Mitteilung des Bundestages inkl. Abstimmungsergebnisse, Videoaufzeichnung der Debatte und allen Drucksachen

  19. P. Cullen

    06.06.24: ÄfdL-Vorsitzender Prof. Paul Cullen erhält Pauline-Herber-Preis

    Der „Verein katholischer deutscher Lehrerinnen“ (VkdL) hat am 25.05.24 Herrn Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. mit dem Pauline-Herber-Preis ausgezeichnet. Die preisverleihung fand im Rahmen der 126. Bundeshauptversammlung in Würzburg statt. Die Laudatio hielt Cornelia Kaminski, die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die Cullens unermüdlichen und mutigen Einsatz für die Ungeborenen würdigte.

    Weitere Informationen:

    Mutiger Mediziner und Lebenrechtler Cullen erhält den Pauline-Herber-Preis des VkdL Christliches Forum 05.06.24

  20. 13.05.24: Sachverständige bewerten Regierungspläne zum Schutz vor „Gehsteigbelästigung“ unterschiedlich

    Am 13.05.24 veranstaltete der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Darin geht es auch um einen wirksameren Schutz vor sogenannten Gehsteigbelästigungen von Schwangeren vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungs-Einrichtungen. In der Anhörung bewerteten die Sachverständigen die Pläne relativ unterschiedlich, von klar ablehnend bis befürwortend.

    Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht zur Anhörung sowie eine Videoaufzeichnung und alle schriftlichen Stellungnahmen.

    Weitere Informationen:

    Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz Mitteilung Deutscher Bundestag, 13.05.24

  21. Paragraf

    08.05.24: Öffentliche Sachverständigenanhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz am 13.05.24

    Am 10.04.24 hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über einen Gesetzen

    Die Bundesregierung hat vor geraumer Zeit einen Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgelegt. Damit sollen Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungs-Einrichtungen wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt werden.

    Der Gesetzentwurf wurde bereits am 10.04.24 in Erster Lesung im Bundestag debattiert und wird nun am Montag, 13. Mai 2024 von 14.00 bis 15.50 Uhr bei einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin öffentlich beraten.

    Die Sitzung wird live auf der Webseite des Deutschen Bundestags unter www.bundestag.de übertragen und ist danach in der Mediathek abrufbar.

    Weitere Infromationen:

    Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz Mitteilung Deutscher Bundestag, 29.04.24

  22. Symbolbild Leihmutterschaft

    24.04.24: Ausbeutung der Leihmutterschaft in EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen

    Am 23. April 2024 hat das Europaparlament die Änderung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer verabschiedet. Im Laufe des Überarbeitungsprozesses wurde auch die „Ausbeutung der Leihmutterschaft“ in die Richtlinie aufgenommen.

    Weitere Informationen:

    EU-Parlament: Leihmutterschaft ist Menschenhandel Die Tagespost 24.04.24

    Trafficking in human beings: MEPs adopt more extensive law to protect victims Pressemitteilung Europäisches Parlament 23.04.24

    ALfA begrüßt Verurteilung von Leihmutterschaft als Menschenhandel durch das Europäische Parlament Pressemitteilung ALfA 24.04.23

  23. ALfA Life Talks

    17.04.24: ALfA-Podcast Life Talks „Eine gute Woche für den Tod“ vom 12.04.24

    Im ALfA-Podcast Life Talks vom 12.04.24 läßt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) unter dem Thema „Eine gute Woche für den Tod“ zusammen mit Julia Kim von den Ärzten für das Leben ein paar aktuelle Ereignisse Revue passieren, liefern Hintergrundinfos und schauen auf das, was noch kommen wird.

    In dem 30-minütigen Podcast geht es u.a. um den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sowie eine Entschließung des EU-Parlaments, die die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Grundrechte-Charta fordert.

    » Zum Life Talks-Podcast „Eine gute Woche für den Tod“ auf Spotify

  24. 11.04.24: Bioethik: „Perspektive Leben – Das Magazin“ – Premiere auf EWTN.TV

    Am Freitag, den 12. April 2024, um 20 Uhr gibt es zum ersten Mal auf EWTN.TV ein neues bioethisches Format: Das Magazin „Perspektive Leben “ berichtet laut Selbstbeschreibung kompakt und kompetent über die relevanten bioethischen Fragen und Themen unserer Zeit. Die Themen der ersten Sendung sind: Was genau ist eigentlich assistierter Suizid? Wie sieht es global mit Müttersterblichkeit aus? Eine Sendung mit Alexandra Linder (Bundesverband Lebensrecht). Ab Juli jeden Monat neu auf EWTN.TV.

    » Mehr zum neuen Magazin auf Youtube

  25. Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch

    21.03.24: Spiegel-Beitrag zur Debatte um §218 StGB

    Auf Spiegel Online gibt es einen diskussionswürdigen, sehr langen Beitrag zur Debatte um eine Abtreibungsregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Darin kommt auch der ÄfdL-Vorsitzende Prof. Paul Cullen zu Wort. Der Artikel ist leider nur für SPIEGEL+ Leserinnen und Leser abrufbar.

    Debatte über 218: Der Angst-Paragraf SPIEGEL+ vom 20.03.24 aus DER SPIEGEL 13/2024

  26. Bundesverband Lebensrecht (BVL)

    17.03.24: BVL-Faktencheck zur ZDF-Reportage „Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ veröffentlicht

    Im Februar 2024 hat das ZDF die Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ aus der Reihe „Die Spur“ ausgestrahlt. Laut Filmbeschreibung geht es darum, dass „Rechte und rechtsextreme Gruppierungen“ sich verstärkt der Anti-Abtreibungsbewegung anschließen. „Die Spur“ will in der Reportage zeigen, „wie weit ihr Einfluss reicht und wie gefährlich das sein kann.“

    Der Bundesverband Lebensrecht (BVL), der in dem Beitrag massiv kritisiert wird, hat am 28.02.24 einen ausführlichen Faktencheck zur Reportage veröffentlicht. Darin werden getätigte Unterstellungen, sachliche Fehler und Falschaussagen etc. aufgedeckt und widerlegt. Ergänzend gibt es dazu zwei Youtube-Videos der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA).

    Weitere Informationen:

    Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner – ein Faktencheck Bundesverband Lebensrecht (BVL) 28.02.24 Darin gibt es auch den Link zur ZDF-Reportage, die in der ZDF-Mediathek noch bis Februar 2026 abrufbar ist.

  27. 23.02.24: BVL: „Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen.“

    “ Zu Vorwürfen gegen den Marsch für das Leben erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) in ei

    Zu Vorwürfen gegen den Marsch für das Leben in einer ZDF-Recherchesendung der Reihe „Die Spur“ erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung vom 23.02.24:

    » Mehr zur BVL-Pressemitteilung: „Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen.“

  28. Cornelia K.

    14.02.24: Gastbeitrag zur Gesellschaftspolitik

    Ob Gebet vor Abtreibungskliniken oder Kritik am „Aktionsplan Queer“: Der Politik scheint es nicht recht zu sein, wenn Bürger ihre Souveränität in Anspruch nehmen, schreibt Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA und Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Hessen, in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“ am 14.02.24.

    Darin geht es u.a. um den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin Paus, mit dem Gehsteigberatung vor Abtreibungskliniken verboten werden soll. Außerdem geht es um fragwürdige Pläne der bayerischen Landesregierung für einen „Aktionsplan Queer“, mit dem den Bedürfnissen der LGBTIQ+ Community Rechnung getragen werden sollte. Das Vorhaben ist jedoch etwas mißlungen.

    Weitere Informationen:

    Gesellschaftspolitik: Missliebige Stimmen werden ausgeblendet Die Tagespost 14.02.24

  29. 07.01.24: Kleine Anfrage: Bundesregierung ahnungslos über Auswirkungen und mögliche Konsequenzen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

    Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, welche Folgen die Aufnahme des heftig umstrittenen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hat. Und daran soll sich offenbar auch nichts ändern. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor (Bundestagsdrucksache 20/9677).

    Über die Antworten auf die Anfrage und die Bedeutung für die Abtreibungsdebatte berichtete die katholische Tagespost am 03.01.24.

    Weitere Informationen:

    Pränatale Diagnostik: Blind, blinder, Bundesregierung Die Tagespost 03.01.24

    Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Auswirkungen und mögliche Konsequenzen Kleine Anfrage Fraktion der CDU/CSU BT-Drucksache 20/9677 vom 08.12.23

  30. 2023

  31. Österreich

    05.12.23: Österreich: 50 Jahre Fristenregelung bei Abtreibung

    Vor 50 Jahren, am 29. November 1973, beschloss das österreichische Parlament, Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. In Österreich finden schätzungsweise 30.000 Abtreibungen jährlich statt, offizielle Zahlen dazu fehlen bis heute.

    Das österreische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) beleuchtet ausführlich in einem Beitrag vom 02.12.23 die Hintergründe und Entwicklungen, auch in anderen Ländern.

    Weitere Informationen:

    Schwangerschaftsabbruch: Nöte von Frauen müssen enttabuisiert und Hilfe angeboten werden IMABE 02.12.23

  32. K-TV Interview 15.10.23 J. Kim

    23.10.23: Interview: „Recht auf Leben – Herzenssache einer jungen Ärztin“

    Die junge Ärztin Julia Kim brennt für das Leben. Sie ist Vorstandsreferentin der ALfA e.V. und Vorstandsmitglied der Ärzte für das Leben e.V. und spricht im Interview mit K-TV am 15.10.23 über typische Vorwürfe gegenüber dem Recht auf Leben. Im Gespräch thematisiert sie zudem den ärztlich assistierten Suizid: Weil jedes Leben zählt! Das Gespräch ist auf dem youtube-Kanal von K-TV abrufbar.

    » Zum Video „Recht auf Leben – Herzenssache einer jungen Ärztin“

  33. K-TV Interview 11.10.23

    17.10.23: Interview: Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung

    Am 11.10.23 veröffentlichte K-TV in der Reihe „Orientierung“ ein 20-minütiges Interview von Dr. Claudia Kaminski mit Prof. Paul Cullen, ÄfdL-Vorsitzender, zur aktuellen Debatte um die Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung. Das Gespräch ist auf dem youtube-Kanal von K-TV abrufbar.

    » Zum Video „Orientierung – Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung“

  34. 28. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ zum Thema "Jetzt erst recht: Lebensrecht!" am 24./25.11.2023

    14.09.23: Programm der 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 24. bis 25.11.23 zum Thema „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“ online

    Vom 24. bis 25. November 2023 findet die 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. statt. Thema ist diesmal: „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“.

    Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

    » Zum Programm und Anmeldung zur 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.

  35. Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch

    06.09.23: Geplante Streichung von § 218 StGB: Unionsabgeordnete warnen vor Spaltung der Gesellschaft

    Derzeit prüft die Regierungskoalition, ob Abtreibungen künftig straffrei werden könnten. Hiergegen regt sich nun Protest von Seiten der Union im Bundestag, berichtete „Legal Tribune Online“ am 06.09.23. Demnach warnen Rechts- und Familienpolitiker in einem Brief an die Fraktion vor einer „unverantwortlichen Spaltung“ der Gesellschaft.

    Weitere Informationen:

    Brandbrief zum Schutz des ungeborenen Lebens LTO Legal Tribune Online 06.09.23.

  36. Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und Köln

    25.08.23: Noch 3 Wochen: Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und Köln

    In 3 Wochen ist es soweit: Der alljährliche „Marsch für das Leben“ startet am Samstag, 16.09.23 ab 13:00 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor und erstmals auch in Köln am Heumarkt. Davor gibt es am Vormittag gemeinsame Gottesdienste.

    Der “Marsch für das Leben“ wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert und ist überkonfessionell und überparteilich. Eingeladen sind all diejenigen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen, die ein deutliches Zeichen für den Lebensschutz setzen wollen. Er ist die größte Pro-life-Demonstration in Deutschland.

    Einen Tag vorher gibt es am 15.09.23 in Berlin eine BVL-Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“, mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Die Fachtagung wird auch live im Internet übertragen.

    Weitere Informationen:

    » Informationen zum Marsch für das Leben 2023

    » Infos und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23

  37. 22.08.23 IMABE-Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“

    Schwangere sehen sich nach einem pränatalen Test plötzlich vor der Situation, über Leben und Tod ihres Kindes entscheiden zu müssen. Im Interview mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 01.08.23 erläutert Holm Schneider, Professor für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Erlangen, was Eltern in solchen Momenten benötigen.

    Der Spezialist für angeborene genetische Erkrankungen und Pflegevater eines Kindes mit Behinderung erklärt, warum Kinder mit Down-Syndrom zwar ein Extra-Chromosom haben, aber nicht zwangsläufig krank sind.

    Weitere Informationen:

    Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“ IMABE 01.08.23

  38. BVL-Fachtagung 15.09.2023

    05.08.23: BVL-Fachtagung am 15.09.23 in Berlin: MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende

    Am Freitag, den 15.09.23 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“. Die Teilnahme ist auch per Live-Stream möglich.

    Die Tagung findet von 13.00-17.00 Uhr statt, wie immer mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Am nächsten Tag folgt der jährliche Marsch für das Leben in Berlin und diesmal auch parallel in Köln.

    Programm

    13:00 Uhr Begrüßung (Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende BVL e.V.)

    13:15 Uhr Leben tolerieren – von biologischen Voraussetzungen bis zur Rechtsprechung Prof. Dr. med. Angela Köninger

    14:15 Uhr An der Seite des Lebens – Herausforderungen und Perspektiven der Palliativmedizin Prof. Dr. med. Stephan Sahm

    15:15 Uhr Kaffee

    16:00 Uhr Leben am Lebensende? Die Entwicklungen des Euthanasiegeschehens in anderen Ländern Alex Schadenberg, Executive Director – Euthanasia Prevention Coalition,Ontario (Kanada) Simultanübersetzung: Cornelia Kaminski

    » Weitere Informationen und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23

  39. 01.08.23: USA: Steigende Nachfrage nach Abtreibungspillen

    In den USA boomt die Nachfrage nach Abtreibungspillen, seit dem der Oberste Gerichtshof Mitte 2022 das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt hatte.

    Hintergrund für die Entwicklung sind die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten zur Abtreibungspille inklusive rechtlicher Grauzonen. Über die Entwicklung berichtete das Ärzteblatt online ausführlich am 28.07.23.

    Weitere Informationen:

    Versand von Abtreibungspillen in den USA hat Konjunktur Aerzteblatt.de 28.07.23

  40. 22.07.23: IMABE-Studienanalyse zu Abtreibung und psychische Folgen

    Kann eine Abtreibung die seelische Gesundheit von ungewollt Schwangeren schützen? Oder gibt es einen Zusammenhang zwischen Abtreibung und psychischen Folgeproblemen bei Frauen? Unter anderem zu diesen kontrovers diskutierten Fragen nimmt die im Juni 2023 publizierte Studie „Schwangerschaftsabbruch und psychische Folgen. Eine qualitative Studienanalyse“ des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) Stellung.

    Für die Studie hat das interdisziplinäre Forscherteam 14 relevante Übersichtsarbeiten und Einzelstudien untersucht, die zwischen 2008 und 2018 erschienen sind und sich mit Schwangerschaftsabbruch und psychischen Gesundheitsfolgen befassen. Über die Studienergebnisse berichtete das IMABE ausführlich am 03.07.23.

    Weitere Informationen:

    IMABE-Studie: Abtreibung hat keinen positiven Effekt auf die Psyche der Frau Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) 03.07.23

  41. EU-Recht Symbolbild

    18.07.23: Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) veröffentlicht Stellungnahme zur „ethischen Unhaltbarkeit“ eines EU-Grundrechts auf Abtreibung

    Im Rahmen der öffentlichen Debatte über die Aufnahme eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta veröffentlichte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) am 18.07.23 die von ihrer Ethikkommission erarbeitete Stellungnahme „Die ethische Unhaltbarkeit eines EU-Grundrechts auf Abtreibung“.

    Darin bekräftigt die Ethikkommission, dass die Achtung der unveräußerlichen Würde jedes Menschen in jeder Lebensphase – insbesondere in Situationen völliger Verletzlichkeit – ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaften ist.

    The Ethical Indefensibility of an EU Fundamental Right to Abortion Statement of the Commission on Ethics of COMECE 18.06.2023 (1 Seite im PDF-Format)

  42. Woche für das Leben

    29.06.23: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) steigt aus der „Woche für das Leben“ aus

    Seit 1994 veranstaltet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Deutsche Bischofskonferenz die „Woche für das Leben“. Nun steigt die EKD aus dem Projekt aus.

    Über die Entscheidung berichtete die Tagespost am 26.06.23 unter Berufung auf den „Weser-Kurier“ und eigenen Recherchen.

    Weitere Informationen:

    EKD steigt aus der „Woche für das Leben“ aus Die Tagespost 26.06.23

    Offizielle Webseite zur Woche für das Leben

  43. Paragraf

    24.06.23: Bundesverwaltungsgericht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig

    Mahn- und Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Dies hat der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs.

    Das Urteil ist bedeutsam vor dem Hintergrund der Pläne der Ampelregierung, die Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen errichten möchte. Über das richtungsweisende Urteil und seine möglichen Folgen berichtete ausführlich die katholische Tagespost am 23.06.23.

    Weitere Informationen:

    Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig Die Tagespost 23.06.23

    Willkommen in der wirklichen Welt Kommentar um „5 vor 12“ Die Tagespost 23.06.23

  44. 09.06.23: Entscheidung: Verfassungsbeschwerde gegen Verbot der Werbung für Abtreibungen nach Abschaffung von § 219a StGB erfolglos

    Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich ihrer Verurteilung wegen Verstoß gegen das 2017 geltende Werbeverbot für Abtreibungen gescheitert. Mit ihrem am 07.06.23 veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dies teilte das Gericht in einer Presseaussendung vom selben Tag mit. In der Pressemitteilung gibt es die ausführliche Begründung zur Entscheidung.

    Weitere Informationen:

    Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.06.23

  45. 07.06.23: Umfrage von ZDF-„frontal“: Mehrheit der Deutschen gegen Abschaffung von Paragraf 218 StGB

  46. Paragraf

    27.05.23: 30.Jahrestag Bundesverfassungsgericht-Urteil zur Abtreibung

    Mit einer hochkarätig besetzten Fachtagung zum Thema „Orientierung am Lebensrecht statt normativer Beliebigkeit“

    Am 28.05.1993 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein richtungsweisendes Urteil zur Abtreibung, § 218 Strafgesetzbuch. In einem Beitrag für die Tagespost beleuchtet Prof. Dr. Manfred Spieker ausführlich die Hintergründe zum Abtreibungsurteil und seine weitreichenden Folgen.

    Spieker ist em. Professor für Christliche Sozialwissenschaften und Autor des Buches „Kirche und Abtreibung in Deutschland – Ursachen und Verlauf eines Konflikts“. Der Bundesverband Lebensrecht BVL würdigte ihn zu seinem 80. Geburtstag im Rahmen einer Fachtagung am 22.04.23 zur Woche für das Leben.

    Misslungener Spagat Die Tagespost 27.05.23

  47. Paragraf

    14.05.23: Bundestag: Fachgespräch zum besseren Mutterschutz nach Fehlgeburten

    Ein lesenswerter ZDF-Beitrag vom 10.05.23 beleuchtet das Tabu-Thema Fehlgeburten und die diesbezügliche mangelhafte Mutterschutzregelung. Eine Initiative von Frauen will diese nun ändern. Bislang erhalten betroffene Frauen erst ab der 24. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und fallen bei einer früher eintretenden Fehlgeburt durch das Raster.

    In dem Beitrag geht es u.a. um eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Fachgespräch zum Thema „Sternenkinder“ des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am selben Tag.

    Weitere Informationen:

    Trotz Fehlgeburt am nächsten Tag zur Arbeit? ZDF online 10.05.23

    Expertinnen fordern besseren Mutterschutz nach Fehlgeburten hib Heute im Bundestag 10.05.23

  48. USA

    27.04.23: USA: Streit um ein Verbot der Abtreibungspille

    In den USA ist seit geraumer Zeit ein Streit um ein Verbot der Abtreibungspille entbrannt. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden, die Gerichtsurteile niedrigerer Instanzen zurückzuweisen. Diese hätten die Zulassung der Pille aufgehoben oder den Vertrieb zumindest eingeschränkt.

    Dies berichtete „Die Tagespost“ am 22.04.23 und das Ärzteblatt online am 24.04.23. Demnach gibt es jedoch noch keine endgültige Entscheidung, sondern sie wurde damit nur vertagt.

    Weitere Informationen:

    US-Supreme Court: Abtreibungspille bleibt zunächst verfügbar Die Tagespost 22.04.23

    Mifepriston: Supreme Court hält Zugang aufrecht Aerzteblatt.de 24.04.23

  49. BVL Fachtagung 2023

    23.03.23: BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben am 22.04.23

    Zum Auftakt der „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Samstag, den 22.04.2023 von 12:00 bis 16:30 Uhr in Osnabrück eine Festakademie bzw. Fachtagung zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker.

    Das Thema lautet: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

    Besetzt ist die Veranstaltung wie immer mit hochkarätigen Fachleuten. Im Anschluss an die Fachtagung gibt es ab 17:00 Uhr einen Ökumenischen Gottesdienst zur offiziellen Eröffnung der Woche für das Leben im Dom.

    Weitere Informationen

    » Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 22.04.23

    » Mehr zur Woche für das Leben 2023

  50. Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

    18.03.23: Evangelischer Kirchentag schließt Lebensschützer aus

    Der Deutsche Evangelische Kirchentag hat drei Lebensrechtsgruppen von der Teilnahme am Kirchentag im Juni in Nürnberg ausgeschlossen. Konkret geht es um die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren (KALEB) aus Chemnitz und „Hilfe zum Leben“ (Pforzheim).

    Dies berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 14.03.23. Demnach erfolgte laut Kirchenleitung die Ablehnung der Lebensrechtsgruppen „aufgrund ihres Verhaltens“ bei vergangenen Kirchentagen. Details habe es jedoch nicht gegegeben.

    Weitere Informationen:

    Unfassbar: Evangelischer Kirchentag schließt Lebensschützer aus kath.net 14.03.23

    ALfA: Das Lebensrecht darf nicht gecancelt werden – Kaminski: Wer Lebensrechtler aus dem öffentlichen Diskurs ausschließt, verstößt gegen Grundrechte Pressemitteilung ALfA 10.03.23

  51. 11.03.23: Schweiz: Vorstoß zu Straffreiheit von Abtreibungen gescheitert

    In der Schweiz ist ein parlamentarischer Vorstoß gescheitert, Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Eine entsprechende Initiative von Léonore Porchet von den Grünen ist im Nationalrat am 07.03.23 mit knapper Mehrheit abgelehnt worden.

    Dies berichtete am 07.03.23 das Schweizer Parlament auf seiner Webseite. Mit der Ablenung im Nationalrat ist die Initiative demnach vom Tisch.

    Weitere Informationen:

    Abbruch einer Schwangerschaft soll eine Strafsache bleiben Schweizer Parlament 07.03.23

  52. 08.03.23: Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Internationalen Frauentag am 08. März

    „Im Rahmen einer sogenannten feministischen Außenpolitik an der Abtreibungsförderung festzuhalten, geht am Bedarf de

    Am 08.03.23 ist Weltrauentag. „Im Rahmen einer sogenannten feministischen Außenpolitik an der Abtreibungsförderung festzuhalten, geht am Bedarf der Frauen vorbei“, kritisierte Alexandra Linder, Vorsitzende vom Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung.

    Mehr zur BVL-Mitteilung zum Internationalen Frauentag am 08.03.23

  53. 02.03.23: Kommission „reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ steht

    Die Mitglieder der Kommission „reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ stehen fest. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 28.02.23 auf Twitter mit. Das Gremium soll Laut „Tagespost“ Ende März seine Arbeit aufnehmen. Konkrete Arbeitsthemen sind § 218, Eizellspenden und Leihmutterschaft.

    Im Vorfeld der geplanten Kommission gab es bereits von verschiedenen Seiten Kritik. So warnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit Blick auf die Arbeitsergebnisse vor „Vorfestlegungen“. Über die Zusammensetzung und die Diskussion um die Kommission berichtete die Tagespost am 01.03.23.

    Weitere Informationen:

    §218: Kommission steht DIe Tagespost 01.03.23

  54. Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG)

    17.02.23: Einladung zum Lebensrecht-Forum am 11.03.23 in Kassel

    Am Samstag, den 11.03.23 gibt es wieder in Kassel das jährliche Lebensrecht-Forum des offenen Netzwerks „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) – ein Tag für alle Engagierten und Interessierten rund um das Thema Lebensrecht. Das konkrete Thema lautet diesmal „Zeitenwende? – Neue Herausforderungen!“ und beleuchtet u.a. die Debatte um die geplante Streichung des Paragraph 218 StGB.

    Neben den Impulsvorträgen ist Gelegenheit zum Kennenlernen, Austauschen und Weitergeben von Anregungen und Informationen. Anmeldungen sind erforderlich und werden erbeten bis 07.03.23

    » Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tclrg.de

  55. Debatte um § 218 Schwangerschaftsabbruch

    12.02.23: Debatte um Einsetzung einer Kommission zu Paragraph 218 StGB

    Seit geraumer Zeit werden Forderungen nach einer Streichung des Paragraphen 218 StGB laut. Nun soll eine bis Ostern eingesetzte Kommission eine mögliche Streichung der Abtreibungsregelung prüfen und innerhalb eines Jahres ein Ergebnis vorlegen.

    Über die diesbezüglichen Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Kritik daran berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (rnd) am 11.02.23.

    Weitere Informationen:

    Debatte um Streichung: Kommission zu Paragraf 218 nimmt Arbeit noch vor Ostern auf RND 11.02.23

  56. Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)

    28.01.23: IMABE-Studie: Was macht Abtreibung mit der Psyche?

    Immer wieder wird nicht nur in Fachkreisen kontrovers über die psychischen Folgen einer Abtreibung und das Post-Abortion Syndrom diskutiert. Dazu gibt es eine neue lesenswerte Studie des österreichischen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), die im Frühjahr 2023 erscheint. Wissenschaftler wollen die Debatte damit auf eine sachliche Ebene heben.

    Das IMABE berichtete vorab am 23.01.23 über die Studie. Im Kern geht es darin um die Frage: Kann eine Abtreibung die seelische Gesundheit von ungewollt Schwangeren schützen? Oder gibt es einen Zusammenhang zwischen Abtreibung und psychischen Folgeproblemen bei Frauen?

    Weitere Informationen:

    IMABE-Studie: Was macht Abtreibung mit der Psyche? Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik 23.01.23

  57. USA

    25.01.23: Mehr als 100.000 Teilnehmer beim 50. „March for Life“ in Washington D.C.

    Am 20.01.23 gab es in den USA in Washington D.C. den 50. „March for Life“ mit mehr als 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es war der erste Marsch seit dem der Oberste Gerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil vom 24.06.22 das Recht auf Abtreibung gekippt und das historische „Roe v. Wade“ Urteil aufgehoben hat.

    Über den „March for Life“ in den USA berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net ausführlich am 23.01.23.

    US-Präsident Joe Biden bekräftigte unterdessen vor dem Hintergrund des 50. Jahrestages des Urteils „Roe v. Wade“, der Kampf für das Recht auf Abtreibung sei „nicht vorbei“.

    Weitere Informationen:

    „Fürchtet euch nicht! Schwimmt gegen den Strom! Wählt das Leben!“ kath.net 23.01.23

    US-Präsident: Kampf für Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nicht vorüber Aerzteblatt.de 23.01.23

    Webseite March for Life USA

  58. Debatte um § 218 Schwangerschaftsabbruch

    12.01.23: Debatte um mögliche Streichung von §218: Bayern droht mit Gang vor Bundesverfassungsgericht

    Vergangene Woche hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erneut gefordert, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf (CSU), hat nun der Bundesregierung in Berlin mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht für den Fall, dass diese das Abtreibungsverbot aus dem Strafgesetzbuch streicht.

    Dies berichtete die Tagespost am 12.01.23 im Kommentar um „5 vor 12“. Dem Kommentar von Stefan Rehder zufolge besteht jedoch Zweifel, ob es sich dabei nicht nur um ein wahltaktisches Manöver handelt. Er kritisierte in dem Zusammenhang ausführlich das unscharfe Profil der CDU und CSU.

    Weitere Informationen:

    Bayern droht mit Gang nach Karlsruhe Die Tagespost 12.01.23

    Paus dringt auf Neuregelung von Schwangerschafts­abbrüchen außerhalb des Strafrechts Aerzteblatt.de 05.01.23

  59. 2022

  60. 31.12.22: Emeritierter Papst Benedikt XVI. gestorben – Ein Verfechter der „Ökologie des Menschen“

    Am 31.12.22 verstarb im Alter von 95 Jahren der emeritierte Papst Benedikt XVI. Benedikt XVI. war von 2005 bis 2013 das Oberhaupt der katholischen Kirche, ehe er aus gesundheitliche Gründen zurück trat und damit für eine Sensation sorgte.

    Die Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) haben eine Pressemitteilung mit einer ausführlichen Würdigung für sein unermüdliches Wirken für das Menschenrecht auf Leben veröffentlicht.

    » Mehr zur Würdigung von Papst Benedikt XVI. Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben CDL 31.12.22

    Bidding farewell to Benedict XVI: Thousands pay their respects in St Peter’s Vaticannews.va 02.01.23

    Abschied von Benedikt XVI.: Lange Schlangen vor dem Petersdom tagesschau.de 02.01.23

  61. Bluttest

    12.12.22: Preisgekrönte TV-Dokumentation über vorgeburtliche Bluttests und die Folgen

    In Deutschland werden seit 1. Juli 2022 die Kosten für pränatale Bluttests auf Trisomie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Eine mit dem Film- und Fernsehpreis des Hartmannbundes gekrönte TV-Dokumentation beleuchtet die Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests. Darin geht es u.a. um die Frage, welche Auswirkungen diese Testergebnisse auf schwangere Frauen haben, in welche Dilemmata Paare schlittern und wo ihnen Hilfe versagt bleibt.

    Über die Dokumentation berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.12.22 in der Rubrik „Bioethik aktuell“.

    Weitere Informationen:

    Pränatale Diagnostik: Preisgekrönte TV-Dokumentation zeigt Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests auf IMABE 05.12.22

  62. Bundesverband Lebensrecht (BVL)

    09.12.22: BVL zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember: „Willkürliches Konzept einer stufenweisen Menschwerdung ist unwissenschaftlich und gefährlich.“

    Am 10.12.22 ist der jährliche Tag der Menschenrechte. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) nahm dies zum Anlass, um Tendenzen und Situationen einzuordnen und im Hinblick auf deren Verträglichkeit mit der umfassenden Menschenwürde zurechtzurücken. Der BVL hat dazu am 09.12.22 eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht.

    » Zur BVL-Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte

  63. ZDF-Diskussion Auf der Couch - Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

    19.11.22: ZDF-Diskussion „Auf der Couch“: Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

    In der ZDF-Mediathek gibt es eine sehenswerte 30-minütige Diskussion zum Thema: „Gibt es ein Recht auf Abtreibung?“. In dem Format „Auf der Couch“ diskutieren Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und Dr. Mithu M. Sanyal mit dem Psychologen Dr. Leon Windscheid über das Recht auf Abtreibung.

    Beim Format „Auf der Couch“ wird laut Selbstbeschreibung versucht, bei zwei Menschen mit entgegengesetzten Meinungen unter der Leitung des Psychologen Windscheid mithilfe von Interventionen aus der systemischen Familien- und Paartherapie einen Annäherungsversuch zu starten.

    » Zur Videoaufzeichnung in der ZDF-Mediathek: „Auf der Couch: Gibt es ein Recht auf Abtreibung?“

  64. Flagge Pro Life

    02.11.22: Kommentar zur Abtreibungsdebatte: Fiktion und Wirklichkeit

    „Im immer schmutziger geführten Kampf für das „Recht auf Abtreibung“ werden Lebensrechtler als Fundamentalisten und Nazis diffamiert und abqualifiziert.“ Mehr dazu in einem lesenswerten Kommentar von Stefan Rehder in der „Tagespost“ vom 27.10.22.

    Fiktion und Wirklichkeit Die Tagespost 27.10.22

  65. Kongress Leben.Würde 2022

    13.10.22: Erinnerung: Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ vom 21. bis 23. Oktober 2022 in Schwäbisch Gmünd

    Vom 21. bis 23. Oktober findet in Schwäbisch Gmünd im Haus Schönblick der größte bundesweite Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ statt. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht (BVL).

    Bei dem Kongress gibt es hochkarätige Vorträge und Workshops zu zahlreichen Lebensrechtsthemen. Laut dem Veranstalter soll der Kongress auch dazu dienen, Lebensrechtler besser zu vernetzen und Tipps zu geben, wie Interessierte „in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können“.

    Zum Inhalt: „Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt,100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Unser breit aufgestellter, ökumenischer Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.“

    Laut BVL haben sich bereits mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Seien auch Sie dabei!

    » Mehr Infos und zur Anmeldung zum Lebensrechts-Kongress 2022

  66. 04.10.22: Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit

    Der Weltärztebund (WMA) hat seine Position beibehalten, wonach Ärzte nicht „zur Teilnahme an Euthanasie oder assistiertem Suizid gezwungen werden sollten“, noch sollten sie verpflichtet werden zu diesem Zweck an andere Ärzte weiterzuleiten.

    Über dieses Ergebnis des Expertenmeetings der WMA zum International Code of Medical Ethics berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 03.10.22. Demnach wurde die WMA-Stellungnahme ergänzt um den Hinweis, dass Patienten über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert werden müssen. Hintergrund der Entscheidung ist der international wachsende politische Druck auf den Gewissensvorbehalt.

    Weitere Informationen:

    Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit IMABE 03.10.22

  67. 29.09.22: Kommentar zum „Safe Abortion Day“ am 28.09.22

    Am 28.09.22 wurde der jährlich bundesweite Aktionstag „Safe Abortion Day“ begangen. Hierzu veröffentlichte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski eine kritische Pressemitteilung.

    „Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat zum Ziel, weltweit für eine Entkriminalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung einzutreten. Dies, so das Narrativ der internationalen Abtreibungslobby, sei unabdingbar, um die gesundheitlichen Risiken von Abtreibungen für Frauen zu minimieren“, so Kaminski.

    » Zum Kommentar zum „Safe Abortion Day“

  68. 12.09.2022: UN-Resolution fordert Zugang zu „sicherer Abtreibung“

    Am 02.09.22 nahm die UN-Generalversammlung eine entsprechende Resolution ohne Abstimmung an. Der Zugang zu „sicherer Abtreibung“ gehöre zur Förderung der Menschenrechte aller Frauen, heißt es in dem UN-Dokument. Dies berichtete die katholische „Tagespost“ am 05.09.22.

    UN-Resolution fordert Zugang zu „sicherer Abtreibung“ Die Tagespost 05.09.22

  69. 06.09.22: Neue Studie zu pränatalem Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet

    Der seit einigen Jahren verfügbare Bluttest für Schwangere auf die erblichen Erkrankungen Trisomie 21, 18 und 13 des Ungeborenen steht weiter in der Kritik. So entpuppt sich der Test u.a. als ungenau. Eine neue Studie bestätigt nun die Verunsicherung der Eltern durch den Test. Über die Studie berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.09.22.

    Konkret befasst sich die Autorin der Studie mit der Regelung und Finanzierung von pränatalen Screening- und diagnostischen Untersuchungen auf fetale Anomalien in ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Norwegen und Italien).

    Pränataler Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet IMABE 05.09.22

  70. Flagge Pro Life

    03.09.22: Bundesverband Lebensrecht (BVL) will September zum jährlichen Pro Life-Monat machen

    Der Bundesverband Lebensrecht mit seinen aktuell 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern plant, den September als jährlichen Pro Life-Monat zu etablieren. Er soll mit Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen für das Lebensrecht und, als Höhepunkt, dem Marsch für das Leben in Berlin gestaltet werden. Dies teilte der BVL am 01.09.22 in einer Presseaussendung mit.

    „Alle politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien und Gruppierungen sind eingeladen Flagge zu zeigen – für die Menschenwürde, für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ohne Einschränkung, ohne Begrenzung, ohne willkürliche Definition.“ erklärte Alexandra Maria Linder, BVL-Bundesvorsitzende.

    Sie erinnerte noch einmal an den Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März). Der TV-Sender EWTN wird die gesamte Veranstaltung live übertragen. Im Vorfeld gibt es verschiedene Radiosendungen auf Radio Horeb, zum Beispiel eine Standpunktsendung am 04.09.2022 um 20 Uhr.

    » BVL-Infos zum Marsch für das Leben am 17.09.2022, Berlin

  71. Paragraf

    31.08.22: Richtungsweisendes Urteil: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen

    Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen erlaubt.

    Konkret hatte der Verwaltungsgerichtshof mit einem am 31.08.22 den Beteiligten bekannt gegebenen Urteil vom 25.08.2022 festgestellt, dass eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Pforzheim, nach der eine Versammlung von Abtreibungsgegnern während der Beratungszeiten der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle nur außerhalb direkter Sichtbeziehung zum Gebäudeeingang derselben stattfinden dürfe, rechtswidrig gewesen ist. Dies teilte der VGH in einer Presseaussendung mit. Darin gibt es die ausführlichen Hintergründe zum Fall und die Urteilsbegründung.

    Weitere Informationen:

    Berufungsverhandlung: Dürfen Christen auf einem Gehsteig beten? idea 26.08.22

    Stadt Pforzheim: Klage der Veranstalterin der Versammlung „40 Days for Life“ gegen eine versammlungsrechtliche Auflage erfolgreich Pressemitteilung baden-württembergischer Verwaltungsgerichtshof 31.08.22

  72. Marsch für das Leben am 17.09.22 in Berlin

    28.08.22: Erinnerung: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

    Am Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

    Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

    » Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.

  73. USA

    26.08.22: US-Statistik macht deutlich: Hauptgrund für Abtreibung ist „falscher Zeitpunkt“

    Eine staatliche Statistik über Abtreibungen der vergangenen zwei Jahre im US-Bundesstaat Minnesota enthüllt die wesentlichen Gründe für Abbrüche. Sie entkräftet damit als Hauptargumente die oft vorgebrachten Fälle von Vergewaltigung und Inzest.

    Darüber berichtet das katholische Nachrichtenportal kath.net am 25.08.22 unter Berufung auf einen Bericht von LifeNews.

    US-Statistik macht deutlich: Hauptgrund für Abtreibung ist „falscher Zeitpunkt“ kath.net am 25.08.22

  74. Bundesverband Lebensrecht (BVL)

    15.08.22: Interview: Auch die Würde der Ungeborenen ist unantastbar

    Der Kampf um das Leben spitzt sich immer mehr zu. Beispiele sind die Aufhebung des historischen Urteils „Roe versus Wade“ des Obersten Gerichtsofs in den USA und die damit verbundene Debatte um das Recht auf Abtreibung, die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen in Deutschland durch die Bundesregierung und ein weitergehender Schritt des EU-Parlaments.

    In einem Interview mit “Kirche heute“ nimmt Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), ausführlich Stellung dazu.

    Auch die Würde der Ungeborenen ist unantastbar Kirche heute 8+9/2022 (Beitrag im PDF-Format)

  75. Marsch für das Leben am 17.09.22 in Berlin

    23.07.22: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

    Am Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

    Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

    » Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.

  76. 13.07.22: Neue Studie: „Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz“

    In der Fachzeitschrift Geburtshilfe und Frauenheilkunde, 82 (2022): 689-692 vom Juli 2022 gibt es einen lesenswerten Beitrag zu einer Studie zum Thema „Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz“ von Florian M. Dienerowitz, Svetlana Hetjens und Axel W. Bauer.

    Es handelt sich um eine Auswertung der Beratungsprotokolle von VitaL, der Beratungsstelle der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), also eben kein ProFamilie oder Donum Vitae, die den Beratungsschein ausstellen.

    Der Beitrag ist online abrufbar für registrierte Nutzerinnen und Nutzer beim Georg Thieme Verlag oder dort einzeln zu kaufen.

    Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz Dienerowitz FM, Hetjens S, Bauer AW Geburtshilfe und Frauenheilkunde 82 (2022): 689-692, Juli 2022

  77. 09.07.22: Bundesrat billigt Aufhebung des Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2022 die Aufhebung des Werbeverbots mittels Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

    Mit der Zustimmung des Bundesrates macht die Länderkammer den Weg frei für die Umsetzung. Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Das ist letztlich nur noch Formsache. Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll es dann in Kraft treten.

    Ergänzende Informationen:

    Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird aufgehoben Bundesrat kompakt 08.07.22

  78. Lisa Paus, Bundesfamilienministerin

    07.07.22: Bundesfamilienministerin Paus will Abtreibung in Ärzteausbildung aufnehmen

    Am 24.06.22 hat der Deutsche Bundestag beschlossen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus sollen nun die verschiedene Methoden der Abtreibung zur ärztlichen Ausbildung gehören, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“. Paus sei darüber bereits mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gespräch, hieß es weiter.

    Vertreter von Lebensrechtsverbänden wie der Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Paul Cullen und der Gynäkologe Michael Kiworr kritisierten den Vorstoß scharf. Sie warfen Bundesfamilienministerin Paus „ideologische Verblendung“ vor. Abtreibungen sollten „bagatellisiert und normalisiert“ werden, berichtete die katholische „Tagespost“ am 06.07.22.

    Weitere Informationen:

    Familienministerin will Abtreibung in Ärzteausbildung aufnehmen SPIEGEL 04.07.22

    Unsinniger Systembruch Die Tagespost 06.07.22

  79. P. Cullen

    04.07.22: Ab 01.07.22 Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

    Ab 01. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie bei Schwangeren Kassenleistung. Im „Interview des Tages“ mit radio horeb am selben Tag sprach Professor Dr. Paul Cullen, 1. Vorsitzender von Ärzten für das Leben e.V. über die Bedeutung und Folgen der Entscheidung.

    Zudem gab es einen kritischen Beitrag zum selben Thema in der katholischen „Tagespost“ vom 04.07.22.

    Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung radio horeb 01.07.22

    „Ärzte für das Leben“ kritisieren kostenfreie vorgeburtliche Gentests Wenn nicht-invasive Pränataltests als Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft würden, sei dies „ethisch bedenklich“, so der Mediziner Paul Cullen. Die Tagespost 04.07.22

  80. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen

    24.06.22: Bundestagsbeschluss: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ersatzlos gestrichen

    Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen im Strafgesetzbuch (219a StGB) gebilligt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Vor der Abstimmung gab es noch eine letzte rund 70 minütige Debatte in der um die pro und contra Positionen gerungen wurde.

    Dem mehrheitlich angenommenen Regierungsgesetzentwurf (Drucksache 20/1635) zufolge wird Paragraf 219a StGB damit ersatzlos gestrichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zuvor hatte der Bundesrat auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verzichtet.

    Von AbtreibungsbefürworterInnen und in den Kommentaren der Leitmedien wurde der Beschluss einhellig beggrüßt bis gar bejubelt, von Lebensrechtsverbänden dagegen scharf kritisiert. Auch Ärzte für das Leben e.V. haben immer wieder kritisch Stellung zur geplanten Abschaffung des Werbeverbots bezogen und den Vorstoß der Ampelkoalition klar abgelehnt. Eine aktuelle Pressemitteilung folgt.

    Weitere Informationen:

    Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen Mitteilung Deutscher Bundestag mit allen Drucksachen und Video 24.06.22

    Ampelkoalition streicht Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche Aerzteblatt 24.06.22

    Ärztin Kristina Hänel über die Abstimmung: »Dieser Kampf ist vorbei« SPIEGEL 24.06.22

    „Ein Armutszeugnis für den Anspruch, mehr Zukunft zu wagen.“ Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht 24.06.22

    Werbeverbot für Abtreibungen fällt: Lebensschutz für die Ungeborenen wird weiter ausgehöhlt Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben e.V. 24.06.22

  81. Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGB

    18.06.22: Deutscher Bundestag: Endabstimmung über Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen am 23.06.22

    Am Donnerstag, 23. Juni 2022, entscheiden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abschließend über eine Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibungen. Unmittelbar vor der 2. und 3. Abstimmung wird es eine ca. 70 minütige Debatte dazu geben. Dies geht aus der Tagesordnung des Bundestages hervor.

    Zur Abstimmung stehen dabei diverse Anträge quer durch die Fraktionen. Medienberichten zufolge gilt es als sicher, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsaabrüche mit den Stimmen der Ampelkoalition aufgehoben werden wird. Mehr dazu in einem Beitrag in der katholischen Tagespost vom 15.06.22 von Stefan Rehder.

    Die Debatte und die Abstimmung werden live auf der Webseite des Bundestages übertragen. Dort gibt es auch alle zugehörigen Drucksachen.

    Weitere Informationen:

    Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbruch Mitteilung Deutscher Bundestag mit allen Drucksachen und Video 07.06.22

    Die Ampel und die „Kultur des Todes“ Die Tagespost vom 15.06.22

    » ÄfdL-Fachinformationen zur Abtreibungs-Debatte

  82. Infostand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) am 28.05.22 auf dem Leiraplatz in der Innenstadt von Rheine

    02.06.22: Erfolgreicher Infostand mit Ärztin

    Am 28.05.2022 gab es auf dem Leiraplatz in der Innenstadt von Rheine einen Infostand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Dieser ist nach Angaben der Veranstalter sehr erfolgreich verlaufen.

    Ein halbes Dutzend ehrenamtliche Vereinsvorständler und weitere aktive Lebensrechtler stellten sich ab etwa 10 Uhr vormittags den Fragen und Anliegen vieler Passanten. Eine junge Ärztin von Ärzte für das Leben e.V. und Vita-L-Beraterin stand bereitwillig für fachliche Auskünfte zur Verfügung.

    Die meisten Bürgerinnen und Bürger am Infostand bejahten laut den Veranstaltern den Einsatz für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Das Informationsmaterial fand reges Interesse und wurde reichlich mitgenommen. Die Lebensrechtler luden die Passanten zum alljährlichen „Marsch für das Leben“ nach Berlin am 17.09.2022 ein.

  83. 20.05.22: Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme zur geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

    In der Diskussion um eine geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es Schlag auf Schlag. Nach der Debatte im Plenum und Rechtsausschuss im Bundestag debattierte nun am 20. Mai 2022 der Bundesrat über die Pläne der Bundesregierung, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen und den entsprechenden Paragraf 219a Strafgesetzbuch gänzlich zu streichen.

    Wie der Bundesrat mitteilte, machte die Länderkammer in ihrer Sitzung jedoch keinen Gebrauch von seinem Recht, zu dem Regierungsentwurf Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Der Gesetzentwurf wird nun in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet, und kommt dann nochmals zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.

    » Mehr Infos inklusive Videoaufzeichung der Debatte und zugehörige Drucksachen auf der Webseite des Bundesrates im Plenum kompakt vom 20.05.22

  84. Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGB

    19.05.2022: Bundestagsanhörung: Sachverständige mehr­heitlich für Aufhebung von Paragraf 219a

    Am 18.04.22 gab es im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine zweistündige öffentliche Anhörung zur geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Wie der Bundestag im Anschluss mitteilte, wurde dabei die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a StGB) von der Mehrheit der Sachverständigen unterstützt.

    Die öffentliche Anhörung wurde nicht live übertragen, sondern zeitversetzt am 19.05.22 um 15:00 Uhr, im Parlamentsfernsehen (Kanal 3) gesendet. Sie steht anschließend als Aufzeichnung in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

    Einen ausführlichen Bericht zur Anhörung mit den verschiedenen Positionen, Stellungnahme sowie Drucksachen gibt es auf der Bundestagswebseite.

  85. Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGB

    14.05.22: Deutscher Bundestag debattierte in erster Lesung über geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen

    Am 13. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung knapp eine Stunde über die von der Bundesregierung geplante Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibungen debattiert.

    Diskussionsgrundlage war ein Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (Drucksache 20/1635). Außerdem diskutierten die Abgeordneten über einen von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (Drucksache 20/1017). Ebenfalls erstmals beraten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „§ 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/1736).

    Der Gesetzentwurf sowie die Anträge wurden im Anschluss der Debatte an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, eine Videoaufzeichnung der Debatte sowie die zugehörigen Drucksachen.

    Aufhebung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch Mitteilung Deutscher Bundestag 13.05.22

  86. BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“ am 30.04.2022: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?"

    07.05.22: Bericht zur BVL-Fachtagung über Transhumanismus

    Am 30.04.22 veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Fachtagung zum Thema Transhumanismus. Die Tagung im Rahmen der „Woche für das Leben“ befasste sich mit der Frage: „„Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“.

    In einem ausführlichen Beitrag in der katholischen „Tagespost vom 05.05.22 gibt Stefan Rehder eine Zusammenfassung der Tagung und beleuchtet die Hintergründe.

    Auf der BVL-Webseite steht zudem eine Videoaufzeichung zur kompletten Fachtagung bereit. Leider ist der Ton dabei manchmal etwas schlecht verständlich. Hier empfehlen sich Kopfhörer zur Abhilfe.

    Weitere Informationen: Transhumanismus: Die Religion des Teufels Die Tagespost, 05.05.22

    Video zur BVL-Fachtagung vom 30.04.22 zum Transhumanismus

  87. 27. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ Thema: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“

    30.04.22: Erinnerung: 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 20. bis 21.05.22 zum Thema „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“

    Vom 20. bis 21. Mai 2022 findet in Fulda die 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt. Thema ist diesmal: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“.

    Seit Februar ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

    » Zum Programm und zur Anmeldung zur 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.

  88. Convention One of us, 07.05.22

    29.04.22: Veranstaltungshinweis: European Convention One Of Us am 07.05.22 in Brüssel

    Die Europäische Union ist die Heimat von Initiativen, die das Recht auf Leben gefährden. Die Forderung von Frankreis Präsident Macron in seiner Einführungsrede zur französischen EU-Ratspräsidentschaft am 19. Januar 2022, den Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte aufzunehmen, berührt den Kern der Europäischen Bürgerinitiative One of Us.

    Gemeinsam mit seinen Partnern und Mitgliedsverbänden will One of Us die Menschenwürde verteidigen. Mit seinen 1,7 Millionen Unterzeichnern mobilisiert One of Us, um dem Leben im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Konferenz über die Zukunft Europas (COFEU) eine Stimme zu geben.

    Am 7. Mai, am Vorabend des Abschlusses der COFEU und inmitten des Europäischen Jahres der Jugend, organisiert One Of Us eine Veranstaltung in Brüssel, um diese Mobilisierung abzuschließen und zu feiern.

    Ort: Brussels Marriott hôtel Grand Place (Rue Auguste Orts 3-7/Grand Place, Brüssel, Belgien, 1000) Zeit: 11.00 bis 13.00 Uhr

    Die Veranstaltung wird auch live im Internet übertragen.

    » Ausführliche Informationen und Anmeldung auf der Webseite von One Of Us bzw. unter oneofus-citizens.eu

    Infos auf Social Media Kanälen zum Live-Stream: twitter.com/oneofuseu instagram.com/eu.oneofus/ facebook.com/oneofuseurope/

  89. Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGB

    26.04.22: Zwei Leserbriefe zur Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen

    Zur aktuellen Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) gibt es zwei Leserbriefe aus unseren Reihen an die F.A.Z., die wir nachfolgend hier veröffentlichen. Beitrag Nr.

    Im Beitrag Nr. I vom 29.03.22 „Das Ende des Lebensrechts?!“ geht es um die Berichterstattung zum Vorhaben der Ampelkoalition das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. Beitrag Nr. II, „Beten gerichtlich erlaubt!“ vom 28.03.22 befasst sich mit einem Urteil zum Thema öffentliches Beten gegenüber einem Haus von „pro familia e.V.“ in Frankfurt am Main.

  90. 2. Münchner Marsch fürs Leben am 19.03. 2022

    21.03.22: Rund 2000 Menschen beim 2. Münchner Marsch fürs Leben

    Rund 2000 Menschen demonstrierten am 19.03.22 beim 2. Münchner Marsch fürs Leben für den Lebensschutz, der Würde und Schönheit jeden Lebens, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

    Dies berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 20.03.22. Organisiert wurde der Marsch in der bayersichen Landeshauptsstadt vom Verein Stimme der Stillen e.V.

    Lebensschutz ist jung, fröhlich, bunt und international kath.net 20.03.22

  91. Flagge der Ukraine

    13.03.22: Ukrainische Leihmütter: Tragische Schicksale zwischen Krieg, Kunden und Körper

    Laut einem Bericht des österreischen Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 11.03.22 werden jährlich 2.000 bis 2.500 Kinder von ukrainischen Frauen gegen Bezahlung für Dritte ausgetragen. Davon seien 90 Prozent von ausländischen Paaren bestellt. Für das Schicksal der Leihmütter interessiere sich jedoch kaum jemand, kritisiert die IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer.

    Das IMABE berichtet ausführlich anhand von Fallbeispielen und Hintergrundberichten über die aktuelle Situation von Leihmüttern in der Ukraine.

    Ukrainische Leihmütter: Tragische Schicksale zwischen Krieg, Kunden und Körper IMABE 11.03.22

    Ergänzend:

    »Bleiben Sie ruhig. Das Leben Ihres Kindes hängt davon ab« Leihmutterschaft in der umkämpften Ukraine SPIEGEL 19.03.22

  92. TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22 zum Thema: „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin?

    27.02.22: TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22 zum Thema: „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin?

    Am Samstag, den 12.03.22, von 10:30 bis 16:30 Uhr gibt es wieder das Frühjahr-Forum des Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG) in Kassel. Themenschwerpunkt ist diesmal „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin? Ab sofort können sich alle Interessierten anmelden.

    Die Anmeldung ist erforderlich, bitte bis 08.03.2022. Auf der TCLG-Webseite finden Sie das ausführliche Programm und weitere Informationen zum Organsiatorischen.

    » Infos und Anmeldung zum TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22

  93. 27. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ Thema: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“

    21.02.22: Programm der 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 20. bis 21.05.22 zum Thema „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“ online

    Vom 20. bis 21. Mai 2022 findet in Fulda die 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt. Thema ist diesmal: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“.

    Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

    » Zum Programm und zur Anmeldung zur 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.

  94. Bundesverband Lebensrecht (BVL)

    18.02.22: BVL-Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB)

    Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 16.02.22 eine umfassende Stellungnahme an das Bundesjustizministerium gesandt.

    Darin erläutert der BVL warum er den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aus zwei Hauptgründen für verfehlt hält. Erstens wegen der Falschinterpretation des Inhalts von § 219a StGB, der eine Reihe von Missständen behauptet, die nicht bestehen. Zweitens hätte die Abschaffung des Paragraphen Auswirkungen auf andere Bereiche der Abtreibungsregelung und würde eine andere gesellschaftliche Haltung gegenüber Abtreibung bewirken.

    » Zur BVL-Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB), 16.02.22

  95. EU-Flagge

    25.01.22: EU-Vorstoß aus Frankreich: Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur Abtreibungsunion

    Frankreich will, dass die EU eine „Abtreibungsunion“ wird. Das kündigte Emmanuel Macron bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms der französischen Ratspräsidentschaft am 19. Januar in Straßburg an. Dazu soll die Charta der Grundrechte der EU aktualisiert und um ein „Recht auf Abtreibung“ ergänzt werden, berichtete die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in einem ausführlichen Beitrag vom 22.01.22

    Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur Abtreibungsunion ALfA 22.01.22

  96. 05.01.22: Abtreibung weltweite Todesursache Nr. 1

    2021 starben ungefähr 42,6 Millionen Menschen durch die vorzeitige, künstliche Beendigung der Schwangerschaft. Von allen Todesfällen weltweit wurzeln damit 42 Prozent in der Abtreibung.

    Über diese Zahlen berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 04.01.22 unter Berufung auf Lifesitenews.

    Weltweite Todesursache Nr. 1: Abtreibung kath.net 04.01.22

  97. 2021

  98. Symbolbild Covid-19-Impfstoffe

    30.12.21: COVID-19-Impfstoffe und fetale Zelllinien

    Politik und Gesellschaft diskutieren derzeit vermehrt über eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Manche fordern auch eine generelle Impfpflicht. Wie Impfstoffe hergestellt werden, erfährt dagegen wenig Beachtung. Eine Lücke, die hier geschlossen werden soll. Wegen der Brisanz des Themas hat der Autor Professor Dr. med. Paul Cullen seine Quellen offengelegt.

    Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Lebensforum IV 2021, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) in Kooperation mit Ärzten für das Leben e.V., Dezember 2021

    » Zum Beitrag COVID-19-Impfstoffe und fetale Zelllinien

  99. 09.12.21: Bundesverband Lebensrecht: Internationale Erfahrungen zu Abtreibung erfordern Umdenken bei Koalitionsvorhaben

    Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverban

    Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung forderte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Linder, in einer Presseaussendung vom 09.12.21 ein Umdenken bei Koalitionsvorhaben in Bezug auf Abtreibungen.

    » Mehr zu den Forderungen des Bundesverband Lebensrecht an die neue Bundesregierung

  100. Flagge Polen

    15.11.21: EU-Parlament fodert Aufhebung des De-facto-Abtreibungsverbots in Polen

    Ein Jahr nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts im Oktober 2020 fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments in einer Entschließung vom 11.11.21 die polnische Regierung auf, das „De-facto-Abtreibungsverbot“ aufzuheben, das das Leben von Frauen gefährde.

    Wie es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments heißt, fordern die Abgeordneten die Regierung auf, „den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten für alle Frauen schnell und umfassend zu gewährleisten.“ Die Entschließung wurde mit 373 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen angenommen.

    Mehr dazu inkl. Entschließungstext und Hintergrundinfos in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

    Polen: Restriktives Abtreibungsgesetz darf keine weiteren Opfer fordern Pressemitteilung EU-Parlament 11.11.21

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2021 zum ersten Jahrestag des De-facto-Abtreibungsverbots in Polen

  101. Lebensrecht-Forum am 20.11.21

    26.10.21: Veranstaltungshinweis: Lebensrecht-Forum am 20.11.21 in Kassel „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“

    Das Treffen Christlicher Lebennsrechts-Gruppen (TCLG) veranstaltet am Samstag, 20.11.21 von 10:30 – 16:30 Uhr ein Lebensrecht-Forum, bei dem sich Engagierte und Interessierte kennen lernen, austauschen und weiterbilden können. Neben in der Regel zwei Impulsreferaten ist Gelegenheit zur Weitergabe von Anregungen und Informationen.

    Thematischer Schwerpunkt ist diesmal: „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“

    Eine Anmeldung ist erforderlich, bitte bis 13.11.2021

    » Mehr zum Lebensrecht-Forum „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“ und zur Anmeldung

  102. Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch

    17.09.2021: Vorstoß gescheitert: Bundesrat lehnt Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a StGB ab

    Der Bundesrat hat am 17.09.21 einen Vorstoß zur Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch abgelehnt. Eine entsprechende Initiative von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen fand in der Länderkammer keine absolute Mehrheit. Dies berichtete der Bundesrat in seinem Nachrichtendienst Plenum kompakt.

    Die fünf Länder hatten vorgeschlagen, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um die Strafvorschrift, die zuletzt 2019 nach längerer kontroverser Debatte verändert wurde, gänzlich zu streichen.

    Auf der Webseite des Bundesrates gibt es alle Dokumente und Beschlüsse zur Entscheidung. Ein Beitrag in der „Tagespost“ vom 15.09.21 beleuchtet weitere Hintergründe zum Vorstoß inkl. Kritik von Ärzte für das Leben e.V.

    Weitere Informationen:

    Vorgeschmack auf Rot-Grün-Rot Die Tagespost 15.09.21

    Keine Mehrheit für Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots Bundesrat kompakt 17.09.21

  103. Marsch für das Leben 18.09.2021

    12.09.21: Erinnerung: Einladung zum Marsch für das Leben am 18. September 2021 in Berlin

    Am 18. September 2021 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein und bittet um Anmeldung, um die Organisation zu erleichtern.

    » Melden Sie sich jetzt an zum Marsch für das Leben 2021.

  104. Flagge Pro Life

    04.08.21: Interessantes Projekt: Einheitliche Flagge für die Lebensschutzbewegung

    Über 72 Lebensrechtsvereinigungen in den USA und anderen Ländern haben Ende Juli online über eine einheitliche Flagge abgestimmt, die die Anliegen der Bewegung weltweit symbolisieren soll.

    Ziel ist es laut einem Bericht des Nachrichtenportals katholisch.de, eine Fahne mit einer ähnlich leichten Wiedererkennbarkeit zu schaffen, wie sie die Regenbogenfahne für die LGBTIQ-Bewegung hat. Doch es regte sich auch interne Kritik über den Umfang der Bedeutung der Flagge, denn sie stellt nur den Lebensschutz am Lebensanfang dar, nicht jedoch am Lebensende.

    Ausführliche Hintergründe und Bestellmöglichkeiten der Flagge bietet dazu das „Pro-Life Flag Project“ auf einer eigenen Webseite.

    Weitere Informationen:

    Abtreibungsgegner haben für einheitliche Flagge abgestimmt Katholisch.de 30.07.21

    Gegenstück zur Regenbogenfahne: Abtreibungsgegner stimmen über einheitliche Flagge ab Katholisch.de 15.07.21 Anm.: Dort sind die 6 Finalisten-Flaggen zu sehen. Auf der offiziellen Webseite zum Projekt sind diese leider nicht mehr abrufbar.

    The Pro-Life Flag Offizielle Webseite zum Projekt

  105. Embryo silhouette in Frauenhand

    02.08.21: Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen

    Im Deutschlandfunk gab es am 29.07.21 einen lesenswerten Beitrag zur Frage, warum immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

    Beleuchtet werden darin auch politische Debatten seit 1992 bis heute zum Thema Abtreibung.

    Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen Deutschlandfunk 29.07.21

  106. 19.07.21: Wahlprogramme: Wie die Parteien zu Abtreibung stehen

    Die katholische „Tagespost“ hat im Rahmen einer sechsteiligen Reihe zur kommenden Bundestagswahl 2021 die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu verschiedenen Themenfeldern durchleuchtet. Im Beitrag vom 10.07.21 geht es um die Positionierung der Parteien zum Lebensschutz.

    Auffallend sei laut dem Blatt, dass das Thema Lebensschutz allein bei der CDU/CSU gar nicht vorkommt.

    Wie die Parteien zu Abtreibung stehen Die Tagespost 10.07.21

  107. Marsch für das Leben 18.09.2021

    15.07.21: Einladung zum Marsch für das Leben am 18. September 2021 in Berlin

    Am 18. September 2021 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein und bittet um Anmeldung, um die Organisation zu erleichtern.

    Zudem stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen.

    » Melden Sie sich jetzt an und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2021.

  108. Film Unplanned online am 09.07.21

    30.06.21: Online-Stream Film „Unplanned“ am 09.07.21 mit anschließendem Expertengespräch

    In Zusammenarbeit mit der jungen Lebensrechtsorganisation „Sundays for Life“ gibt es eine exklusive und kostenlose Online-Ausstrahlung des Films „Unplanned“ am

    Freitag, den 9. Juli 2021, um 19:45 Uhr

    Nach der Vorstellung haben die Zuschauer die Gelegenheit, in einem Online-Chat Fragen rund um das Thema Abtreibung an Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V., zu stellen.

    Weitere Informationen und Anmeldung unter: sundaysforlife.org/unplanned

  109. EU-Flagge

    30.05.2021 Aktionsaufruf an das Europäische Parlament: Stoppt den Matic-Bericht

    Im Juni wird das Europäische Parlament über eine Vorlage des Frauenausschusses abstimmen, den sogenannten Matic-Bericht. Dieser Bericht enthält unter anderem die Forderung, Abtreibung als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung zu etablieren. Fast in derselben Form wurde der Bericht als „Estrela-Bericht“ schon 2014 dem Plenum vorgelegt und abgelehnt.

    Der Matic-Bericht wurde bereits im zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen, berichtete die Tagespost am 18.05.21.

    Der Bundesverband Lebensrecht hat dazu einen Aktionsaufruf gestartet, um diesen Vorstoß noch zu stoppen. Machen Sie mit und schreiben Sie jetzt Ihren EU-Abgeordneten!

    Weitere Informationen:

    Abtreibung als Menschenrecht? Die Tagespost 18.05.21

    Aktionsaufruf Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Matic-Bericht

  110. Grüne

    10.05.2021 Positionspapier: Grüne bestehen auf flächendeckende Versorgung bei Abtreibungen

    Immer weniger Ärztinnen und Ärzte bieten in Deutschland Abtreibungen an. Die Grünen wollen die Versorgung verbessern und u.a. Schwangerschaftsabbrüche kostenlos anbieten, berichtet das Nachrichtenmagazin der Spiegel am 09.05.21 unter Berufung auf ein verabschiedetes Positionspapier.

    Darin positionieren sich die Grünen im Wahljahr noch einmal klar zu den sogenannten „reproduktiven Rechten von Frauen“. Langfristig will die Grünen-Fraktion bekanntlich den § 218 im Strafgesetzbuch abschaffen.

    Grüne pochen auf flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen Spiegel 09.05.21

  111. Screenshot Animationsfilm Abtreibung mittels Absaugmethode

    03.05.21: Zwei Filme zu Abtreibungsmethoden veröffentlicht

    Der Lebensrechtsverein sundaysforlife e.V. hat online zwei sehenswerte Animationsfilme zu den Abtreibungsmethoden veröffentlicht, konkret zur Abtreibungspille und zur Absaugmethode (Vakuumaspiration).

    Darin erklärt der Gynäkologe Dr. Johannes Decker anschaulich mittels Zeichentrick-Animation, wie ein Schwangerschaftsabbruch mit diesen beiden Methoden abläuft.

    » Mehr in unserer Themenrubrik Fachinformationen zum Schwangerschaftsabbruch, Wissenswertes

  112. Screenshot ZDF-Sendung "13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?" vom 14.04.21

    15.04.21: ZDF-Diskussionssendung „13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?“

    Am 14.04.21 gab es im ZDF eine interessante Diskussionssendung aus der Reihe „13 Fragen“ zum Thema: „Ist Abtreibung ein Grundrecht?“. Darin versucht Moderatorin Salwa Houmsi ihre drei Pro- und drei Contra-Gäste in 13 Fragen aufeinander zu zu bewegen und sich „auf die goldene Mitte“ zu einigen.

    Gäste waren u.a. Cornelia Kaminski, Lehrerin und Vorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle e.V. und Dr. Michael Kiworr, Gynäkologe, Autor und aktives Mitglied von Ärzte für das Leben e.V.. Die 40-minütige Sendung ist noch bis 14.04.2022 in der ZDF-Mediathek abrufbar.

    » Zur ZDF-Sendung „13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?“

  113. EU-Flagge

    04.04.21: Neuer Anlauf im EU-Parlament für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“

    In Brüssel unternimmt der Frauenausschuss des EU-Parlaments erneut den Versuch, mittels einer Parlamentsentschließung ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ einzuführen. Schon in der Legislaturperiode zwischen 2009 und 2014 gab es einen Versuch unter der Federführung der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela. Dies ist jedoch damals gescheitert.

    Über die nun bekanntgewordenen neuen Pläne berichtete ausführlich das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. am 30.03.2021 in seiner Publikation „Brief aus Brüssel“. Demnach gibt es nun einen Berichtsentwurf von Predrag Fred Matic. Der Berichtsentwurf ist die Wiedervorlage des früheren Estrela-Berichts. Einzige substantielle Änderung sei die parlamentsinterne Verfahrensnummer, die nun „2020/2215 (INI)“ lautet.

    » Zum Beitrag: „Die große Heuchelei in der Abtreibungsfrage – Vor einer neuen Abstimmung im Parlament“ iDAF 30.03.21

  114. Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch

    06.03.21: Bundestagsdebatte: Linke wollen Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen

    Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ fordert in einem Antrag vom 21.02.21 die Streichung von §§218ff aus dem Strafgesetzbuch. Zudem sollen die Kosten für Abtreibungen, Verhütung und künstliche Befruchtung die Krankenkassen übernehmen. Am 04.03.21 wurde in erster Lesung abends eine halbe Stunde über den Vorstoß der Linken sehr kontrovers debattiert.

    Der Antrag mit dem Titel „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

    » Mehr zur Debatte über den Antrag der Linksfraktion zu Abtreibungen auf der Webseite des Deutschen Bundestages, inkl. Dokumenten und Videoaufzeichnung der Sitzung.

  115. P. Cullen

    27.02.21: Universität Münster stärkt Prof. Cullen den Rücken

    Der Versuch zweier Studentengruppen an der Universität Münster, dem Mediziner und 1. Vorsitzenden der ÄfdL, Prof. Paul Cullen den Lehrauftrag als „Außerplanmäßigem Professor“ u.a. wegen seiner kritischen Haltung zum Thema Abtreibung aberkennen zu lassen, ist gescheitert. Die Medizinische Fakultät der Universität Münster hat in einer Stellungnahme mit Verweis auf die Meinungsäußerungsfreiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung die Forderung des „Allgemeinen Studentenausschuss“ (AStA) und der Gruppe „Kritische Mediziner Münster“ zurückgewiesen.

    Dies berichtete ausführliche „Die Tagespost“ online am 26.02.21. Der Fall hatte u.a. unter Lebensrechtsorganisationen für Wirbel gesorgt. Sowohl die Christdemokarten für das Leben (CDL) als auch die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) und der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. hatten sich kritisch in die Debatte eingebracht. Studenten starteten eine Petition zu seinem Verbleib.

    » Zum Beitrag „Universität Münster stärkt Lebensschützer Cullen den Rücken“, Die Tagespost 26.02.21

  116. PDF

    02.01.21: Juristischer Beitrag zum Thema „Schwangerschaftskonfliktberatung in digitaler Form?“

    Wie sicher bekannt, wird die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Voraussetzung für einen straflosen „Schwangerschaftsabbruch“ ist (Scheinberatung), seit Beginn der Corona-Krise auch online oder telefonisch durchgeführt, wobei der Beratungsschein auch per E-Mail oder Post versendet wird. Nach Ende der Pandemie wird diese Praxis vermutlich mit der Begründung beibehalten, sie habe sich bewährt.

    In einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) Heft 4/2020 der Juristenvereinigung Lebensrecht äußert Bernward Büchner rechtliche Bedenken gegen die online oder telefonisch erfolgende Scheinberatung. Rat und Hilfe könne von Schwangeren selbstverständlich auch auf digitalem Weg gesucht und ihnen gewährt werden.

    Schwangerschaftskonfliktberatung in digitaler Form? Bernward Büchner Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL), Heft 4/2020, S. 531 ff.

    Archiv zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung 2010-2020