Fachinformation

Rechtliches zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / Gendiagnostik

Nachfolgend haben wir diverse rechtliche Informationen zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID), genetische Diagnostik zusammengestellt. Diese Zusammenstellung umfasst die aktuelle Gesetzeslage und Entscheidungen, die politischen Debatten von den ersten Diskussionen bis hin zum endgültig verabschiedeten Gesetz Ende 2011.

Des weiteren finden Sie hier Infos zur anschließenden Debatte über die Ausführungsverordnung, die am 1. Februar 2014 in Kraft trat, und den Einrichtungen der zugehörigen Ethik-Kommissionen.

Zur Vereinfachung verweisen wir diesbezüglich auf diverse Themenspecials der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, die ausführlich dazu berichtet hat.

Eine hervorragende Zusammenfassung über den Weg des Gesetzes finden Sie in der folgenden Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

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Parlamentarische Abläufe zur Präimplantationsdiagnostik – Vom Embryonenschutzgesetz zum Präimplantationsdiagnostikgesetz Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD 8 – 3000 – 002/13 · Abschluss 10. Mai 2013 · 21 Seiten

Gesetzestexte, Verordnungen und ergänzende juristische Informationen zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

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Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG) Vom 21. November 2011

Die BGH-Pressemitteilung vom 6. Juli 2010 bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes, das zur PID-Gesetzesreglung führte.

Ergänzende Informationen zur PID-Regelung

Anmerkung Dort gibt es auch alle früheren Themenspecials vom Weg zum Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik und die zugehörige PID-Rechtsverordnung (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV).

Die Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik der Bundesländer

Ethikkommission Nord (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung am 19.11.13 dafür ausgesprochen, eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) gemeinsam mit den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein einzurichten.

Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Die Mitglieder der Kommission wurden nun berufen und sind erstmalig zusammen getroffen.

Berlin

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) soll künftig für die Zulassung von Zentren zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik zuständig sein. Die bereits bestehende Ethik-Kommission des Landes Berlin soll die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik prüfen und bewerten.

Ab dem 30.4.2014 ist die Ethik-Kommission des Landes Berlin auch für die Bewertung von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach Maßgabe des § 3a Abs. 2 Embryonenschutzgesetz in im Land Berlin hierfür zugelassenen Zentren zuständig.

Nordrhein-Westfalen

Bayern

Am 9. März 2015 hat die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen

Die gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik kann mit ihrer Arbeit beginnen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums findet am kommenden Mittwoch (15. Juli) statt.