Fachinformation
Unsere Positionen zur Suizidbeihilfe / Sterbehilfe
Ärzte für das Leben e.V. lehnen eine ärztliche Suizidbegleitung ebenso ab wie Sterbehilfe. Diese Positionen haben wir seit Jahren immer wieder in Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Fachbeiträgen in der Debatte bekräftigt.
Zum § 217 StGB
„Sterbehilfe“: Wir als Ärzte für das Leben e.V. haben Einwände gegen den neuen § 217 StGB, das sogenannte „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vom 9. Dezember 2015, das im Absatz 2 Angehörige und Nahestehende ausdrücklich straffrei stellt, wenn sie Beihilfe zum Suizid leisten oder selbst Teilnehmer einer geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe sind. Aufgrund dieser Straffreistellung sei zu erwarten, dass sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids als auch der Suizidbeihilfe und damit die Zahl der Suizidtoten ansteigen werden. Die durch den Artikel 4 GG geschützte Gewissensfreiheit wird verletzt, weil die durch das Gesetz geförderte Akzeptanz des assistierten Suizids den Arzt zur Abkehr von dem ärztlichen Ethos führt.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Wir Ärzte für das Leben e.V. sehen auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017 zur privaten Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke äußerst kritisch. Die Begründung des Gerichts postuliert ein grundrechtlich geschütztes Recht zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt das Leben enden soll. Dieses Recht existiert jedoch bisher weder in der dt. Gesetzgebung und erst recht nicht im Grundgesetz. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben wird in sein Gegenteil verkehrt. Die bisher geltende gesetzliche Nichtverordnungsfähikgeit von Pentobarbital für humanmedizinische Zwecke wird mit dem einfachen Trick ausgehebelt, die Tötung des Menschen als „Therapie“ umzuetikettieren. Aus der Straflosigkeit des Suizids erfolgt kein Recht auf Selbsttötung durch Dritte.
Zur Suizidprävention
Ein ganz zentraler und in unserer technisierten Medizin leider viel zu wenig beachteter Aspekt des ärztlichen Tuns ist gerade der psychosoziale Beistand. Die Zusicherung der Unterstützung und Begleitung führt nämlich in den meisten Fällen zu einer Annahme und positiven Ausgestaltung auch der schweren letzten Lebensphase.
In Extremfällen besteht zudem die Möglichkeit der palliativen Sedierung, um krisenhafte Phasen zu überbrücken.
Alle Meldungen zum Thema Sterbehilfe / Suizidbeihilfe finden Sie zur Vereinfachung und zur besseren Übersicht, worum es geht, in der Rubrik Neues zur Suizidbeihilfe / Sterbehilfe. Nachfolgend ein Auszug an Grundlegendem daraus.
Grundlegendes
2016
2015
17. September 2015, ergänzt am 21. September 2015
Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid
In einem offenen Brief appellieren mehr als 350 Ärztinnen und Ärzte an die Ärzteschaft, keine Beihilfe zum Suizid zu leisten. „Vielmehr besteht unsere Aufgabe als Ärzte auch darin, das Leid unserer Patienten zu lindern und ihnen mitmenschlichen Beistand, Zuwendung und Fürsorge entgegen zu bringen“, heißt es darin.
Der offene Brief wurde von Eckhard Piegsa, Kinderarzt in Bremen, und Paul Cullen, Internist und Labormediziner in Münster, initiiert und am 16.09.15 auf aerzteblatt.de veröffentlicht. Der aktuelle Brief ist eine Replik auf einen im Mai in Form einer Anzeige in der „Ärztezeitung“ veröffentlichten offenen Brief deutscher Ärztinnen und Ärzte, die sich darin für Freitodbegleitungen als mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar aussprechen.
Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid — AERZTEBLATT.DE 16.09.15 (externer Link)aerzteblatt.de
350 Ärzte protestieren in einem offenen Brief gegen ärztlich assistierten Suizid — Pressemitteilung Prof. Dr. P. Cullen 21.09.15 (externer Link)cdl-online.de
19. Mai 2015
Einladung zur 20. Jahrestagung vom 19. bis 20. Juni 2015 in Fulda
Vom 19. bis 20. Juni 2015 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 20. Jahrestagung in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Thema ist diesmal: „Ärztlich-assistierter Suizid – eine Absage an das Arzt-Sein?“.
2014
11. November 2014
Beihilfe zum Suizid mit Beruf des Arztes nicht vereinbar
Im Vorfeld der am 13. November im Deutschen Bundestag geplanten „Orientierungsdebatte“ zur gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids stellt der Verein „Ärzte für das Leben“ erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung vom 11.11.14 zur Sterbehilfe-Debatte
2013
18. Januar 2013
Sterbehilfe-Debatte: Forderung nach generellem Verbot der Suizidbeihilfe bekräftigt
Münster. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe haben die Vorsitzenden des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ (ÄfdL) noch einmal klar Position bezogen und sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen.
2011
4. Mai 2011
Jahrestagung: Warnung vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
Bad Staffelstein. Vom 29. April bis 1. Mai 2011 fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.
18. Februar 2011
Kritik an neuen Bundesärztekammer-Grundsätzen zur Sterbebegleitung
München. Ärzte für das Leben e.V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.