Fachinformation
Rechtliches zu Fragen am Lebensende
Hier finden Sie rechtliche Informationen zu den Themen Suizidbegleitung / Sterbehilfe.
Aktuelle Gesetzeslage
§ 217 StGB — Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
Zur Debatte um diese Gesetzesänderung
- Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraftMitteilung Deutscher Bundestag · 06.11.15
- Ergänzende Basisinformationen zum Gang des Gesetzes auf der Webseite des BundestagesDeutscher Bundestag
Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373). Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte sowie die Abstimmungsergebnisse.
Vorangegangene Debatten bis zur endgültigen Regelung
In den Jahren davor gab es diverse Vorstöße und Debatten zur Regelung der Suizidbeihilfe. Hierzu hat die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik zahlreiche Themenspecials auf www.sterbehilfe-debatte.de zusammengestellt, die den Gang der Debatten widerspiegeln.