Fachinformation

Pille danach

Hier finden Sie Informationen zur Debatte um die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht, inklusive unserer Positionen dazu, zu finden in den Pressemitteilungen.

Einführung zur Pille danach

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„Pille danach“ – Fakten und Hintergrundinformationen zu Wirkung und Risiken Dr. med. Rudolf Ehmann · Broschüre der Christdemokraten für das Leben (CDL), Anfang 2015 · 21 Seiten, 1,9 MB

Zahlen, Daten, Fakten

Seit März 2015 gibt es die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke. Es muss lediglich eine Beratung dort vor Ort erfolgen. Mit dem Wegfall der Rezeptpflicht stieg die Nachfrage deutlich an und pendelte sich bald auf dem höheren Niveau ein.

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilte, wurden 2013 durchschnittlich rund 38.100 Packungen abgegeben, 2014 waren es 38.200. Im Januar/Februar 2015 waren es durchschnittlich ebensoviel wie in den Jahren davor, dh. 39.800 bzw 37.300. Seit Sommer 2015 stieg der Absatz, erreichte im August 2015 mit mehr als 62.000 Packungen den Höhepunkt und lag relativ konstant bei etwa 60.000 Packungs-Einheiten im Monat.

Pro Monat werden aktuell laut einer Meldung des Branchendienstes Apotheke Adhoc vom 27.09.17 rund 70.000 Packungen der „Pille danach“ abgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr erwarte die Branche ein Wachstum von etwa 10 Prozent. Seit dem OTC-Switch habe sich der Absatz damit fast verdoppelt: Im Februar 2015, dem Monat vor der Rezeptfreiheit, hatte der Absatz noch bei etwas mehr als 38.000 Einheiten gelegen.

Nach Absatz entfallen dem Bericht zufolge etwa zwei Drittel auf das Präparate mit dem Wirkstoff Ulipristal, ein Drittel auf Levonorgestrel (LNG).

Für 2017 lag der Absatz laut Infografik aus „Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2018“ bei gerundet gesamt 808.000 abgegebenen Packungen.

Ergänzende Infos:

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Versorgung mit Notfallverhütungsmitteln (Notfallkontrazeptiva, „Pille danach“) Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2018 · 1 Seite Infografik

Unsere Position zur „Pille danach“

Ärzte für das Leben e.V. fordern aus berufsethischen und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beizubehalten. Dafür sprechen folgende Fakten:

  1. Die handelsüblichen Präparate greifen gravierend in den Hormonhaushalt betroffener Frauen ein und können starke Nebenwirkungen an deren Gesundheitszustand auslösen. Behauptete Unbedenklichkeiten wurden anhand von Fachstudien an nur kleinen Fallzahlen aus unserer Sicht unzureichend belegt.
  2. Aus lebensrechtlicher Sicht ist zu bedenken, dass die Existenz eines Menschen in Form einer befruchteten Eizelle durch die oft verschwiegene Nidationshemmung der handelsüblichen Präparate vernichtet wird. Mehr dazu in den weiteren Unterkapiteln.

Meldungen zur Debatte um die Pille danach

2018

6. August 2018

Folgen der Pille danach ignorieren, Apotheker kritisieren: fragwürdige Preisverleihung

Von Prof. Dr. Paul Cullen

Im Masterstudiengang Public Health an der Hochschule (bis Juni 2006 Fachhochschule) Fulda haben zwei Studentinnen für ihre Masterarbeit zur Vergabepraxis der „Pille danach“ einen Preis erhalten, der nach einer Eugenikerin der ersten Stunde, Henriette Fürth, benannt wurde. Frau Fürth hat sich schon 1929 in ihrem Buch „Die Regelung der Nachkommenschaft als eugenisches Problem“ für die Sterilisation sogenannter „erbkranker“ Menschen stark gemacht. Der Fachbereich Public Health wird von Daphne Hahn geleitet, bis 2017 Bundesvorsitzende von pro familia. Pro Familia setzt sich seit Jahren für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ ein. Eine wissenschaftlich korrekte Masterarbeit zur „Pille danach“ aus diesem Umfeld war kaum zu erwarten.

2016

2015

6. März 2015

Bundesrat stimmt rezeptfreier Abgabe der „Pille danach“ mit Auflagen zu

Beratung in der Apotheke

Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie Abgabe der sogenannten „Pille danach“ freigemacht. Die Länderkammer stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.03.15 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, allerdings unter Auflagen. Dies teilte der Bundesrat in seinem Pressedienst „Plenum kompakt“ mit. Die entsprechende Verordnung dazu tritt zum 15.03.15 Inkraft.

Mehr dazu im Bericht des Bundesrates vom 06.03.15 zur Pille danach

Siehe dazu ergänzend:

„Pille danach” nicht mehr verschreibungspflichtig auf AERZTEBLATT.DE 06.03.15

2. Februar 2015

Ärzte für das Leben e.V. zur aktuellen Debatte um Pille danach: Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht erklärt Ärzte für das Leben e.V.: Die Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert.
Der Vorwand, die Bundesregierung werde durch die EU zu einer rezeptfreien Abgabe von Präparaten der „Pille danach“ – derzeit als LNG/PiDaNa und UPA (Ella One) – gedrängt und sei von deren weitgehend positiver Wirkung als „Notfallkontrazeptiva“ überzeugt, ist dringend zu hinterfragen.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zur aktuellen Debatte um Pille danach: Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert

Ergänzend verweisen wir auf ein umfangreiches Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Debatte um die Freigabe der „Pille danach“.

2014

27. Mai 2014

Pressemitteilung: Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten

Fulda (27.05.14). Die Jahresmitgliederversammlung der Ärzte für das Leben (ÄfdL) e.V. erfolgte in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. am 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda zum Thema „Die „Pille danach“: Keine Bedenken mehr aus (lebens-)rechtlicher Sicht?“. Ärzte für das Leben e.V. fordern aus berufsethischen und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beizubehalten.

27. März 2014

Einladung zur 19. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda

Vom 23. bis 24. Mai 2014 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 19. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Thema ist diesmal: „Die „Pille danach“: Notfallkontrazeptivum oder Abtreibungsmittel?“.
Ausgehend vom „Kölner-Fall“ des vergangenen Jahres wollen wir den medizinischen, juristischen und gesellschaftlichen Umgang mit der „Pille danach“ unter die Lupe nehmen.

15. Januar 2014

Pressemitteilung zur Debatte um Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht

In den Debatten um Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe sowie die Freigabe der sogenannten „Pille danach“ hat die neue Bundesregierung in den letzten Wochen in zwei Fragen des Lebensrechts positive Akzente gesetzt. Ärzte für das Leben e.V. haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

2013

23. April 2013

Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur Freigabe der Pille danach am 24.04.13

Am Mittwoch, 24. April 3013 findet eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Thema „Pille danach“ statt. Gegenstand der Anhörung sind Anträge der SPD und der Linksfraktion, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da es sich hierbei um ein „Notfallkontrazeptivum“ handle.

Vor diesem Hintergrund fordern der Verein „Ärzte für das Leben“, der Bund katholischer Ärzte, die deutsche Sektion der Europäischen Pro-Life Ärzte sowie der Verein der „Christen im Gesundheitswesen“ bei einem gemeinsamen Treffen in Kassel am 20. April, die Rezeptpflicht für dieses Pharmazeutikum beizubehalten und die Anträge abzulehnen. Siehe dazu die folgende Pressemitteilung:

25. Februar 2013

Leserbriefe zur Debatte um „Pille danach“ im Deutschen Ärzteblatt

Im Deutschen Ärzteblatt 2013; 110(6): A-202 / B-190 / C-190 vom 08.02.13 gab es unter der Überschrift „Behandlung von Vergewaltigungsopfern: Moral gegen Patientenwohl?“ einen interessanten Artikel zur Debatte um die Pille danach, inkl. Interview mit Dr. Bettina Toth, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Dazu gab es zwei Leserbriefe.

15. Februar 2013, ergänzt am 18. Februar 2013

Stellungnahme Ärzte für das Leben e.V. zur „Pille danach“-Debatte

Münster. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte um die Wirkungsweise und Abgabe der „Pille danach“ hat der Verein „Ärzte für das Leben e.V.“ kritisch Stellung bezogen.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 15.02.13

Ergänzung 18.02.13: Siehe zum Thema auch die Stellungnahme und weiteren Infos des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE):

2010

7. Juni 2010

Zur Diskussion um den ‚ungehinderten Zugang zur Pille danach‘

Klarstellung zur „Pille“ aus ärztlicher Sicht.

Nein, ein Medikament, ein gottgeschenktes Heil-Mittel ist die Pille nicht, auch wenn es im ökumenischen Dunstkreis so verkündet und diese Fehleinschätzung von Vielen als „Frohbotschaft“ interpretiert wurde. Korrekte Naturwissenschaft lehrt Anderes. Der Volksmund urteilt hierin real, ehrlich, wenn nicht „brutal“: „Antibaby-Pille“ nennt er sie! Und ist sie hormonal besonders hoch dosiert, gilt sie ihm sogar als „Notfallpille“! Das in letzterer, – der „Pille danach“- besonders hoch enthaltene Hormon Gestagen hat neben der Eisprunghemmung zusätzlich einen hemmenden Einfluss auf den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut, dem von der Natur vorgesehenen „Nest“ für den Menschenkeim; dieser soll sich aufgrund der erwünschten „Antibaby-Wirkung“ eben nicht „einnisten“ können! Bei 4-5% aller Anwendungen geschieht dies auch: er stirbt ab. Für den Arzt oder Apotheker, der beispielsweise 100 x pro Jahr die „Pille danach“ verschreibt oder abgibt, bedeutet dies, dass er an 4- 5 Tötungen frühen Menschenlebens indirekt mitwirkt. Faktum est.

Zur näheren Wirkungsweise s. den Beitrag: