Fachinformation

Unsere Positionen zur PID und Gendiagnostik

Stand: 28.05.2021

Ärzte für das Leben e.V. haben immer wieder kritisch Stellung bezogen zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) / genetische Diagnostik. Insbesondere vor Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.2011. Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge unsere Positionspapiere bzw. Debattenbeiträge.

Stellungnahmen der Ärzte für das Leben e.V. zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / genetischen Diagnostik

27. Mai 2021

Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik – Offener Brief an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

G-BA

Vor dem Hintergrund der Debatte um nicht-invasive vorgeburtliche Diagnostik als Kassenleistung und einem Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Versichterteninformationen haben Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) am 27.05.21 einen offenen Brief an den Ausschussvorsitzenden versandt.

Darin äußern ÄfdL große Besorgnis über die bevorstehende Krankenkassenzulassung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPT) für die Trisomien 13, 18 und 21. Diese ist aus unserer Sicht mit erheblichen ethischen Problemen behaftet.

Zusammenfassend fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschusses eindringlich dazu auf, die NIPT nicht in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen sondern diese Frage zur weiteren Debatte an den Deutschen Bundestag abzugeben.

PDF
Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik Ärzte für das Leben e.V. · 27.05.2021

Siehe ergänzend:

11. Februar 2017

Beitrag zur aktuellen Diskussion: „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“

Screenshot des Artikels „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“

Im Deutschen Ärzteblatt 114(6) vom 10.02.17 gibt es einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“.

Konkret beleuchten die drei Autoren Michael Kiworr, Axel W. Bauer und Paul Cullen die Praxis der Präimplantatiomnsdiagnostik (PID) seit Inkrafttreten des PID-Gesetzes 2011 sowie die nicht invasive pränatale Diagnostik (NIPD). Hierzu hat im August 2016 der G-BA überraschend ein Verfahren zur Bewertung dieser NIPD eingeleitet, das bei positivem Ausgang zur Übernahme der Kosten des Verfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen führen wird.

Leserinnen und Leser sind vom Ärzteblatt zur Diskussion über den Beitrag aufgefordert.

7. Juni 2016

Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion

Schweizer Flagge

Am 5. Juni 2016 haben 62 % der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Ärzte für das Leben e.V. befürchten einen weiteren Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion.

23. November 2012

Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf

Münster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.

29. November 2011

Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion

Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V. vom 29.11.11 zum Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.11.

9. Oktober 2011

Brief an den Herrn Bundespräsidenten zum PID-Gesetz

In einem persönlichen Brief vom 16.09.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantationsdiagnsotik (PID) in der Bundesrepublik wird betont, dass unsere Verfassung lt. Artikel 2 GG den Menschen von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod schützt, was wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer neu bestätigten.

15. Februar 2011

Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid

Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011 seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt. Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags. Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.

Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina – Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.

Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.

  • 1. Vorsitzender Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
  • 2. Vorsitzender Prof. Dr. med. Paul Cullen
  • Geschäftsführer Dr. med. Karl Renner